(1) Bei der Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde soll festgestellt werden, ob die Urkunde eine Urschrift, eine Ausfertigung, eine beglaubigte oder einfache Abschrift ist.
(2) Finden sich in einer dem Notar vorgelegten Urkunde Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen oder unleserliche Worte, zeigen sich Spuren der Beseitigung von Schriftzeichen, insbesondere Radierungen, ist der Zusammenhang einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde aufgehoben oder sprechen andere Umstände dafür, daß der ursprüngliche Inhalt der Urkunde geändert worden ist, so soll dies in dem Beglaubigungsvermerk festgestellt werden, sofern es sich nicht schon aus der Abschrift ergibt.
(3) Enthält die Abschrift nur den Auszug aus einer Urkunde, so soll in dem Beglaubigungsvermerk der Gegenstand des Auszugs angegeben und bezeugt werden, daß die Urkunde über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält.
(4) Bei der Beglaubigung eines Ausdrucks eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden.
Rechtsprechung zu § 42 BeurkG
19 Entscheidungen zu § 42 BeurkG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Brandenburg, 28.10.2010 - 7 Wx 22/10
Beglaubigung von Schriftstücken im Verkehr mit dem elektronischen Handelsregister
- OLG Dresden, 09.11.2011 - 17 W 1055/11
Anforderungen an einen Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber dem Grundbuchamt
- BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; ...
- KG, 20.06.2011 - 25 W 25/11
Zulässigkeit der Beschwerde des Urkundsnotars gegen die Beanstandung einer ...
- OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 56/10
Vergabe - Eignungskriterien nicht rechtzeitig beigebracht: Ausschluss!
- OLG Hamm, 29.09.2010 - 15 W 615/10
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsberechtigung einer katholischen ...
- OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09
Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im ...
- OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 97/09
Wirksamkeit eines Kreditprüfungsauftrags
- OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 131/09
Vollstreckbare Ausfertigung von Notarkostenrechnungen: (Un-)Zulässigkeit der ...
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Querverweise
- BeurkG
- Sonstige Beurkundungen
- Vermerke
- § 43 (Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde)
- Behandlung der Urkunden
- § 49 (Form der Ausfertigung)
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Ausübung des Amtes
- § 15
- Signaturgesetz (SigG)
- Allgemeine Bestimmungen
- §§ 1 ff (Zweck und Anwendungsbereich) (zu § 42 IV)