Energiewirtschaftsgesetz

   Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 - 35)   
   Abschnitt 3 - Netzzugang, Messstellenbetrieb (§§ 20 - 28c)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 24c

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 406) mit Wirkung vom 29.12.2023.

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
29.12.2023
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften22.12.2023BGBl. I Nr. 405
29.12.2023
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Haushaltsfinanzierungsgesetz 202322.12.2023BGBl. I Nr. 406
§ 20Zugang zu den Energieversorgungs-
netzen; Festlegungskompetenz
§ 20aLieferantenwechsel § 21Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz § 21aRegulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Festlegungskompetenz § 21bSondervorschriften für regulatorische Ansprüche und Verpflichtungen der Transportnetz-
betreiber; Festlegungskompetenz
§ 21c(weggefallen) § 21d(weggefallen) § 21e(weggefallen) § 21f(weggefallen) § 21g(weggefallen) § 21h(weggefallen) § 21i(weggefallen) § 22Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23aGenehmigung der Entgelte für den Netzzugang § 23bVeröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz § 23cVeröffentlichungs-
pflichten der Netzbetreiber
§ 23dVerordnungs-
ermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungs-
netzen
§ 24Bundeseinheitliche Übertragungs-
netzentgelte
§ 24aBundeszuschüsse; Festlegungskompetenz § 24bZuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetz-
kosten; Zahlungsmodalitäten
§ 24c(weggefallen) § 25Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungs-
verpflichtungen
§ 26Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas § 27Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen § 28Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungs-
ermächtigung
§ 28aNeue Infrastrukturen § 28bBestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat § 28cTechnische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungs-
leitungen mit Drittstaaten
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