Gerichtsverfassungsgesetz
| 1. Titel - Gerichtsbarkeit (§§ 1 - 21) |
(1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
(2) 1Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind. 2Funktionelle Immunität hindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.08.2024 | Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts | 30.07.2024 |
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Rechtsprechung zu § 20 GVG
354 Entscheidungen zu § 20 GVG in unserer Datenbank:
- BGH, 27.08.2024 - StB 54/24
Allgemeine Funktionsträgerimmunität; Fortdauer der Untersuchungshaft ...
- LAG Hessen, 01.08.2025 - 10 SLa 86/25
Staatenimmunität vor deutschen Gerichten: Einlassung bedeutet Verzicht
- LAG Hessen, 16.12.2025 - 4 SLa 476/25
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität - Zugang zur deutschen ...
- LAG Hessen, 12.12.2023 - 8 Sa 1277/22
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der ...
- BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
- BGH, 10.12.2025 - StB 60/25
BGH verwirft Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den ...
- BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19
Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08
Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und ...
- OLG Frankfurt, 13.02.2008 - 17 U 50/07
Deutsche Gerichtsbarkeit: Immunität der Europäischen Schule
- BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08
Querverweise
Auf § 20 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Gerichtsbarkeit
- § 21
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 185 (Öffentliche Zustellung)
- Zivilprozeßordnung
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- I. Zustellung auf Betreiben der Parteien
- § 203
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91b (Voraussetzungen der Zulässigkeit)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 (Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- Sonstige Befreiungen
- § 27 (Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten)