Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Erster Teil - Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1 - 47) |
| Siebenter Abschnitt - Zusammenschlusskontrolle (§§ 35 - 43) |
(1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Innenumsatzerlöse) sowie Verbrauchsteuern bleiben außer Betracht.
(2) Für den Handel mit Waren sind nur drei Viertel der Umsatzerlöse in Ansatz zu bringen.
(3) Für den Verlag, die Herstellung und den Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und deren Bestandteilen, die Herstellung, den Vertrieb und die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen und den Absatz von Rundfunkwerbezeiten ist das Zwanzigfache der Umsatzerlöse in Ansatz zu bringen.
(4) An die Stelle der Umsatzerlöse tritt bei Kreditinstituten, Finanzinstituten, Bausparkassen sowie bei Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 des Investmentgesetzes der Gesamtbetrag der in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis e der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung genannten Erträge abzüglich der Umsatzsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern. Bei Versicherungsunternehmen sind die Prämieneinnahmen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgebend. Prämieneinnahmen sind die Einnahmen aus dem Erst- und Rückversicherungsgeschäft einschließlich der in Rückdeckung gegebenen Anteile.
(5) Beim Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ist für die Berechnung der Marktanteile und der Umsatzerlöse des Veräußerers nur auf den veräußerten Vermögensteil abzustellen.
Rechtsprechung zu § 38 GWB
221 Entscheidungen zu § 38 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - Kart 1/07
Krankenhäuser unterliegen der Fusionskontrolle - Ermittlung des Schwellenwertes ...
- BFH, 09.06.1999 - I R 100/97
Geldbuße als Betriebsausgabe
- BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
Frankfurter Kabelkartell
- OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08
Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt
Zum selben Verfahren:
- BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12
Grauzementkartell
- BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 168/01
Umfang der Abzugsfähigkeit einer Kartellbuße am Maßstab des § 4 Abs. 5 Satz ...
- FG Niedersachsen, 27.04.2006 - 10 K 65/01
Wegen eines Wettbewerbsverstoßes festgesetzte Geldbuße als Betriebsausgabe
- BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76
Unzulässige Preisempfehlung
- BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59
Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)
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Querverweise
- GWB
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Zusammenschlusskontrolle
- § 39 (Anmelde- und Anzeigepflicht)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Beschwerde
- § 63 (Zulässigkeit, Zuständigkeit)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Universaldienst
- § 87 (Umsatzmeldungen)