Lebenspartnerschaftsgesetz
| Abschnitt 4 - Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§§ 15 - 20) |
(1) Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten (§ 2 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes) statt, soweit sie in der Lebenspartnerschaftszeit begründet oder aufrechterhalten worden sind.
(2) Als Lebenspartnerschaftszeit gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Antrages auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft vorausgeht.
(3) Schließen die Lebenspartner in einem Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7) Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind die §§ 6 bis 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes entsprechend anzuwenden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die Lebenspartnerschaft vor dem 1. Januar 2005 begründet worden ist und die Lebenspartner eine Erklärung nach § 21 Abs. 4 nicht abgegeben haben.
Rechtsprechung zu § 20 LPartG
9 Entscheidungen zu § 20 LPartG in unserer Datenbank:
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - ...
- AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- EuGH, 10.05.2011 - C-147/08
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Allgemeine Grundsätze des ...
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner
- AG Stuttgart, 28.03.2007 - 28 F 1157/06
- BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein ...
Literatur im Internet zu § 20 LPartG
- Bürgerliches Gesetzbuch (64. Auflage)
von Palandt (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
Kommentierung des LPartG mit Stand vom 12.2.2005.
Beck-Verlag - Der Zweite Schritt
von Dr. Rainer Kemper, Münster
Die Lebenspartnerschaft auf dem Weg vom eheähnlichen zum ehegleichen Rechtsinstitut
Forum Familienrecht 3/2005, S. 88-96
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- LPartG
- Übergangsvorschriften
- § 21 (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- § 99 (Versorgungsausgleich)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen