Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann eine Erhöhung des Mietzinses nach Maßgabe der §§ 2 bis 7 verlangen. Das Recht steht dem Vermieter nicht zu, soweit und solange eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder der Ausschluß sich aus den Umständen, insbesondere der Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit mit festem Mietzins, ergibt.
Rechtsprechung zu § 1 MHG
57 Entscheidungen zu § 1 MHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 27.11.1995 - 3 REMiet 1/95
Zum Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § ...
- OLG Zweibrücken, 17.08.1981 - 3 W - RE - 66/81
- OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 8 REMiet 5/93
Mieterhöhungsverlangen bei befristetem Mietverhältnis
- LG München I, 14.01.1998 - 14 S 3214/97
- LG Hamburg, 01.06.2001 - 311 S 15/01
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen nach ...
- LG Kiel, 24.06.1992 - 5 S 77/92
- AG Bonn, 27.06.1991 - 8 C 73/91
- OLG Frankfurt, 23.12.1982 - 20 REMiet 4/82
- OLG Hamburg, 22.04.1981 - 4 U 200/80
- BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Zulässige Mieterhöhung für eine Werkmietwohnung
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