Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
| Erster Abschnitt - Grundsätze (§§ 1 - 11) |
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielbestimmung und den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen, um sonst erforderliche Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht nur vorübergehend zu vermeiden und dem Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen.
Rechtsprechung zu § 5 SGB III
26 Entscheidungen zu § 5 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 12.03.2012 - L 11 KR 3638/11
Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
- LSG Bayern, 24.02.2006 - L 8 AL 316/05
- LSG Bayern, 20.05.2005 - L 8 AL 405/04
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 20/10
Rentenversicherung
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein ...
- BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der ...
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 6/08
- LSG Bayern, 03.08.2007 - L 8 AL 132/05
- BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld
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