Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -

   Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68)   
   Fünfter Abschnitt - Leistungen bei Krankheit (§§ 27 - 52a)   
   Erster Titel - Krankenbehandlung (§§ 27 - 43b)   
§ 30

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 30 SGB V

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Querverweise

Auf § 30 SGB V verweisen folgende Vorschriften:
    SGB V
      Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
        § 310 (Leistungen)

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