Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68) |
| Fünfter Abschnitt - Leistungen bei Krankheit (§§ 27 - 52a) |
| Erster Titel - Krankenbehandlung (§§ 27 - 43b) |
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen. Rehabilitationsleistungen nach den Sätzen 1 und 2 werden in Einrichtungen erbracht, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht. § 40 Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt nicht; § 40 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) § 40 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Absatz 1 in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an die Einrichtung. Die Zahlungen sind an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Rechtsprechung zu § 41 SGB V
77 Entscheidungen zu § 41 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 R
Krankenversicherung - Mutter-Kind-Kur - kein Anspruch auf volle Kostenübernahme - ...
- SG Dortmund, 25.01.2013 - S 40 KR 776/11
- VG Braunschweig, 09.07.2003 - 3 B 320/03
Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich einer Werkstatt; Beschäftigungsstätte ...
- LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 4 KR 212/00
Krankenversicherung - Satzungsregelung - Beschränkung auf Zuschuss für stationäre ...
- LSG Bayern, 05.09.2006 - L 5 KR 181/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 4 KR 10/12
Krankenversicherung - Mutter bzw Vater-Kind-Maßnahme - Nichtanwendung des ...
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
- LSG Brandenburg, 08.06.2004 - L 4 KR 27/03
- LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 5 KR 5113/04
Krankenversicherung - medizinische Vorsorge für Mütter und Väter - keine ...
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Querverweise
- SGB V
- Leistungen der Krankenversicherung
- Übersicht über die Leistungen
- § 11 (Leistungsarten)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
- § 111a (Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen)
- Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung
- § 140b (Verträge zu integrierten Versorgungsformen)
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- Aufgaben
- § 275 (Begutachtung und Beratung)