Sozialgerichtsgesetz
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
Zweiter Abschnitt - Rechtsmittel (§§ 143 - 178a) |
Zweiter Unterabschnitt - Revision (§§ 160 - 171) |
(1) Gegen das Urteil eines Landessozialgerichts und gegen den Beschluss nach § 55a Absatz 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundessozialgericht nur zu, wenn sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts oder in dem Beschluß des Bundessozialgerichts nach § 160a Abs. 4 Satz 1 zugelassen worden ist.
(2) Sie ist nur zuzulassen, wenn
1. | die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder | |
2. | das Urteil von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder | |
3. | ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann; der geltend gemachte Verfahrensmangel kann nicht auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 Satz 1 und auf eine Verletzung des § 103 nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das Landessozialgericht ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
05.11.2008 | Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) | 30.10.2008 |
Rechtsprechung zu § 160 SGG
80.899 Entscheidungen zu § 160 SGG in unserer Datenbank:
- BSG, 19.02.2024 - B 3 P 9/23 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2024 - L 3 KA 51/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2024 - L 16 KR 485/22
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 168/19
Überprüfungsverfahren - Feststellungsklage - Bindungswirkung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 16.11.2023 - B 12 BA 21/23 B
- LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 AS 869/18
Konzepte 2013 und 2016 des Landkreises Bautzen für den Vergleichsraum 5 (Kamenzer ...
- BSG, 22.12.2023 - B 9 V 6/23 B
- BSG, 29.01.2019 - B 2 U 5/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - nicht vorschriftsmäßige ...
- BSG, 22.12.2023 - B 8 SO 22/22 B
§ 160 SGG in Nachschlagewerken
- § 160 SGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Revision (Recht)