Straßenverkehrs-Ordnung
III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 44 - 53) |
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft.
(2) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, tritt mit folgenden Maßgaben an dem in Absatz 1 bezeichneten Tag außer Kraft:
1. | Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. | |
2. | Für Kraftomnibusse, die vor dem 8. Dezember 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 18 Absatz 5 Nummer 3 in der vor dem 8. Dezember 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. | |
3. | Zusatzzeichen zu Zeichen 220, durch die nach den bis zum 1. April 2013 geltenden Vorschriften der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen werden konnte, soweit in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger beschränkt ist, bleiben bis zum 1. April 2017 gültig. | |
4. | Die bis zum 1. April 2013 angeordneten Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 bleiben bis zum 31. Oktober 2022 gültig. | |
5. | Bereits angeordnete Zeichen 311, die im oberen Teil weiß sind, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die zuvor durchfahrene Ortschaft gehört, bleiben weiterhin gültig. |
Bundesamtes § 45Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen § 46Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis § 47Örtliche Zuständigkeit § 48Verkehrsunterricht § 49Ordnungswidrigkeiten § 50Sonderregelung für die Insel Helgoland § 51Besondere Kostenregelung § 51aÜberleitung § 52Übergangs-
und Anwendungs-
bestimmungen § 53Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rechtsprechung zu § 53 StVO
10 Entscheidungen zu § 53 StVO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.961
Anordnung von Radwegbenutzungspflichten
- VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957
Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers
- OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 5 Ss 348/00
Verkehrsschilder ungültig? Darf man jetzt falsch parken oder rasen?
- OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 Ss OWi 772/00
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- BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74
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- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.1139
Anordnung der Radwegbenutzungspflicht
- VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95
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