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   BayObLG, 10.08.1971 - BReg. 2 Z 12/71   

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BayObLG, 10.08.1971 - BReg. 2 Z 12/71 (https://dejure.org/1971,10252)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1971 - BReg. 2 Z 12/71 (https://dejure.org/1971,10252)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1971 - BReg. 2 Z 12/71 (https://dejure.org/1971,10252)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1971, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und

    Soweit in der Satzung zwischen 1. Vorstand und Vorstandschaft unterschieden wird, ist nur der sogenannte 1. Vorstand auch Vorstand im Sinne der Satzung (vgl. BayObLGZ 1971, 266/270 f.).
  • BayObLG, 27.01.1992 - BReg. 3 Z 199/91

    Eintragung einer bedingten Vorstandsbildung in das Vereinsregister

    b) Könnte die Satzungsbestimmung im vorliegenden Fall in diesem Sinn ausgelegt werden, wäre sie zwar zulässig; dennoch wäre im Eintragungsverfahren darauf zu dringen, dass die Satzung dann auch eine diesem Sinn entsprechende Fassung erhält (vgl. BayObLGZ 1971, 266/273,i Soergel/Hadding aaO; Sauter/Schweyer Rn. 227).
  • OLG Köln, 23.09.1981 - 2 Wx 33/81

    Buchung von Miteigentumsanteilen bei anderen Grunstücken

    Gegenstand des Verfahrens der weiteren Beschwerde ist nur die in der angefochtenen Zwischenverfügung erhobene Beanstandung, soweit sie noch aufrechterhalten ist, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1971, 266, 269 - DNotZ 1972, 79 ; 1979, 303, 306; Sauter! Schweyer, Der eingetragene Verein 11. Aufl., Rd.-Nr. 21 m.N.).
  • BayObLG, 16.07.1974 - BReg. 2 Z 26/74
    Es kann aber ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß dem Notar von den anmeldenden Vorstandsmitgliedern Vollmacht zur Einlegung der Erinnerung und Beschwerde erteilt ist; eines Nachweises dieser Vollmacht bedarf es nicht (BayObLGZ 1971, 266/269; Keidel/Winkler FGG 10.Aufl.§ 129 Anm.1, 5, § 21 Anm.19; Jansen FGG 2.Aufl.§ 129 Rdnr.8, § 21 Rdnr.12).
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