Das Rechtsfenster

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Sprechblase

Was ist das?

Das Rechtsfenster von dejure.org ist eine Browserfunktion, die im Handumdrehen eingerichtet ist. Mit ihr können Sie auf jeder beliebigen Internetseite in Ihrem Browser ein kleines Fenster aufgehen lassen, um in dejure.org schnell etwas nachzuschlagen. Sie müssen den Text, den Sie gerade lesen, nicht verlassen, um Gesetze und Rechtsprechungsinformationen aufzurufen. Sind auf der Seite Gesetze und Rechtsprechung zitiert, werden Ihnen diese Zitate sogar als Links angeboten. Die Rechtsquellen sind dann immer nur einen Klick entfernt.

Sprechblase

Wie geht das?

Zum "Installieren" der Funktion ziehen Sie einfach die nachfolgende Schaltfläche mit gedrückter Maustaste in die Lesezeichenleiste Ihres Browsers. Das ist alles. Von nun an können Sie durch einfaches Klicken auf dieses Lesezeichen das Rechtsfenster auf jeder Seite öffnen.

( § )

Animation des Bookmarklets

Das Rechtsfenster öffnet sich im rechten oberen Bereich der Seite. Nach einem verbreiteten Seitenlayout im Internet liegt dieser Bereich oft außerhalb des eigentlichen Artikeltextes. Bei Bedarf können Sie aber das Rechtsfenster an eine andere Stelle der Seite verschieben und/oder es in der Größe verändern (greifen Sie dafür mit der Maus die Titelleiste bzw. die Ränder des Rechtsfensters). Oder Sie positionieren das Rechtsfenster links neben der Seite und machen dessen Inhalt entsprechend schmaler (für diese Andock-Variante klicken Sie auf das Rechtsfenster andocken in der Titelleiste). Für jeden Dienst wird die zuletzt genutzte Position lokal gespeichert und später wiederverwendet.

Das Rechtsfenster bleibt auch dann, wenn sie auf der Seite scrollen, an derselben Stelle stehen. Um es zu schließen, klicken Sie einfach auf das Rechtsfenster schliessen oder ein zweites Mal auf das Lesezeichen in der Lesezeichenleiste.

Ein paar Beispielsseiten, auf denen Sie die Funktion gleich ausprobieren können:

Sprechblase

Fragen und Antworten

  • Hat das Rechtsfenster noch weitere Funktionen?
    Und ob! Wenn Sie auf einer Seite sind, die bereits Links zu dejure.org enthält (wie dies in vielen Urteilsdatenbanken und juristischen Blogs der Fall ist), dann werden, solange das Rechtsfenster geöffnet ist, die verlinkten Gesetzestexte und Rechtsprechungsinformationen sofort dort angezeigt.
  • Funktioniert das in allen Browsern?
    Die Funktion ist kompatibel mit allen gängigen Browsern (Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer, Google Chrome, Apple Safari, Opera). Wenn Ihnen Probleme auffallen sollten, bitte schreiben Sie uns. (kontakt@dejure.org)
  • Ich habe gar keine Lesezeichenleiste
    Sie können die Lesezeichenleiste per Rechtsklick auf einen freien Bereich oben im Fenster sichtbar machen: Lesezeichen-Symbolleiste

    Firefox Lesezeichen-Symbolleiste

    So machen Sie die Lesezeichenleiste sichtbar: Tastenkombination [Umschalt]+[STRG]+B. Oder Menü -> Lesezeichen -> Lesezeichenleiste anzeigen

    Chrome Lesezeichenleiste

    So machen Sie die Lesezeichenleiste sichtbar: Tastenkombination [Umschalt]+[STRG]+B. Oder Menü -> Lesezeichenleiste einblenden

    Safari Lesezeichenleiste

    So machen Sie die Lesezeichenleiste sichtbar: Tastenkombination [Umschalt]+[STRG]+B. Oder per Rechtsklick auf einen freien Bereich oben im Fenster -> Favoritenleiste

    Internet Explorer Lesezeichenleiste

    Sie können die Lesezeichenleiste über das Menü sichtbar machen:
    Lesezeichen -> Lesezeichenleiste anzeigen

    Opera Lesezeichenleiste

  • Kann ich die Funktion auch ohne Lesezeichenleiste nutzen?
    Ja. Gehen Sie unter Firefox so vor: Legen Sie zunächst das Lesezeichen regulär in der Lesezeichenleiste an. Blenden Sie diese ggf. vorübergehend ein (siehe vorherige Frage). Klicken Sie dann mit der rechten Maustaste auf dieses Lesezeichen. Wählen Sie in dem erscheinenden Kontextmenü den letzten Punkt - Eigenschaften - aus. Tragen Sie in das Feld Schlüsselwort ein § ein und wählen Sie Speichern. Fertig. Von nun an können Sie das Rechtsfenster auf jeder Seite aufrufen, indem Sie in der Adreßzeile einfach § eingeben und die Eingabetaste drücken. Die Lesezeichenleiste können Sie wieder ausblenden. Ja. Gehen Sie unter Chrome/Safari so vor: Kopieren Sie den nachfolgenden Link in die Zwischenablage (rechte Maustaste -> Adresse des Links kopieren).

    Lesezeichen

    Machen Sie dann einen Rechtsklick in die Chrome-Adreßzeile. Dort wählen Sie aus "Suchmaschinen bearbeiten...". In dem dann erscheinenden Dialogfenster scrollen Sie nach ganz unten, bis drei Felder zum Ausfüllen erscheinen. In die ersten beiden geben Sie ein § ein und in das dritte die URL aus der Zwischenablage. Fertig. Von nun an können Sie das Rechtsfenster auf jeder Seite aufrufen, indem Sie in der Adreßzeile einfach § eingeben und die Eingabetaste drücken.
    Im Internet Explorer ist dies derzeit leider nicht möglich. In Opera ist dies derzeit leider nicht möglich.
  • Warum muß ich das Rechtsfenster auf jeder neuen Seiten neu einschalten? Ich würde es gerne offen lassen.
    Die bisherige technische Umsetzung des Rechtsfensters als "Bookmarklet" erlaubt dies leider nicht. Weitergehende Funktion wären im Rahmen einer Browsererweiterung möglich. Abhängig davon, wie das Rechtsfenster von unseren Nutzern angenommen wird und von der Nachfrage nach weiteren Funktionen könnten wir einen solche Entwicklung in Angriff nehmen. Schreiben Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
  • Wie bewege ich mich im Rechtsfenster?
    Wie im "regulären" dejure.org können Sie am bequemsten mit der Tastatur arbeiten. Wenn Sie das Rechtsfenster öffnen, ist sofort das Suchfeld aktiviert. Sie können eine Vorschrift aufrufen (z.B. "622 BGB") oder ein Suchwort eingeben. Unter den Treffern wählen Sie den gewünschten mit den Pfeiltasten auf Ihrer Tastatur aus (natürlich können Sie auch die Maus verwenden). Um von einer angezeigten Vorschrift zur nächsten zu wechseln, können Sie die Pfeiltasten auf Ihrer Tastatur verwenden.
  • Wie funktioniert "Bisher aufgeschlagen"?
    Im Reiter "Bisher aufgeschlagen" werden die letzten Gesetzesseiten, die Sie bei dejure.org aufgeschlagen haben, im Schnellzugriff angeboten. Es handelt sich um keine Besonderheit des Rechtsfensters, sondern um dieselbe Funktion, die Ihnen auch im "regulären" dejure.org zur Verfügung steht. Die Seiten werden per Cookie lokal bei Ihnen gespeichert. Sie haben die Möglichkeit, diese Funktion auszuschalten.
  • Muß ich bei dejure.org eingeloggt sein?
    Nein. Die Funktion steht eingeloggten und nicht eingeloggten Benutzern zur Verfügung.
  • Geht das auch auf Mobilgeräten?
    Derzeit leider nicht.
  • Wie deinstalliere ich die Funktion?
    Löschen Sie einfach das Lesezeichen mit der rechten Maustaste.
  • Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
    Von unserem Server wird das Öffnen des Rechtsfenster behandelt wie ein normaler Aufruf von dejure.org. Was Sie in dem kleinen Fenster sehen, ist im Prinzip nichts anderes als unsere allgemeine Mobilversion (die Sie auch sehen, wenn Sie dejure.org auf einem Mobiltelefon aufrufen). Besondere Informationen über Ihre Nutzung des Rechtsfenster speichern wir nicht (und legen erst recht kein Bewegungsprofil oder Ähnliches an). Die vorgegebene Browsertechnik kann dazu führen, daß die Adresse der jeweiligen Seiten, auf der Sie das Rechtsfenster öffnen, an unsere Server übertragen wird. Wir werten diese Information nicht aus. Es handelt sich um denselben Mechanismus, der auch dann eingreift, wenn Sie einem Link von einer Seite auf eine andere folgen. Für Nutzer, die insoweit Bedenken haben, stehen Browsererweiterungen zur Verfügung, um diese sogenannten Referer-übertragungen zu unterbinden. Um Ihnen im Rechtsfenster Links zu den auf der Seite zitierten Rechtsquellen anbieten zu können, übertragen wir nicht die Adresse der Seite, wohl aber kleine Textausschnitte mit diesen Zitaten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Rechtsfensters genutzt und bei uns nicht dauerhaft gespeichert oder ausgewertet.

    In jedem Fall werden Daten nur übertragen, wenn Sie auf das Rechtsfenster-Lesezeichen klicken. Wenn Sie nicht darauf klicken, verhält es sich wie jedes andere Lesezeichen: Es kann weder Ihre Browsernutzung "überwachen" noch den Browser verlangsamen.
  • Ich habe die Funktion eingerichtet. Wenn ich auf das Lesezeichen klicke, passiert nichts
    Wenn Sie Probleme beim Ausführen der Funktion haben, kann es daran liegen, daß Sie eine Browser-Erweiterung installiert haben, die Nachladen von Inhalten auf einer Seite verhindert.

    Sie können in diesen Erweiterungen in der Regel eine Freigabe für dejure.org einrichten. Am Beispiel der Erweiterung "Privacy Badger" gehen Sie so vor: Unter "Einstellungen" gehen Sie in den Reiter "Tracking Domains", suchen Sie dort nach dejure.org und bewegen dann den Schieberegler nach rechts auf grün.

    Falls die Funktion auf machen Seiten läuft, auf anderen hingegen nicht, kann es daran liegen, daß die letztgenannten Seiten Funktionen wie diese explizit unterbinden. Hiergegen gibt es leider keine Abhilfe.
  • Ich habe Verbesserungsvorschläge.
    Schreiben Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.