Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1971 - XI A 385/71
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1971 - XI A 385/71
- BVerwG, 07.07.1972 - VIII B 30.72
- BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 42, 279
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Schon in seiner Entscheidung BVerwGE 12, 220 (224 f.) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] hat der erkennende Senat unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt, der Festhaltegrund Arbeitseinsatz sei zwar kein politischer Grund im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, nach der Auffassung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen komme aber ein Harteausgleich in Betracht.Der erkennende Senat hat sich wiederholt mit der zuweilen schwierigen Abgrenzung des politischen Häftlings vom Kriegsgefangenen und mit der Anwendbarkeit des Häftlingshilfegesetzes einerseits und des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes andererseits befaßt und dabei auch zum Ausdruck gebracht, daß das Häftlingshilfegesetz keine Auffangregelung ist für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz fallen (insbesondere Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 369.59 - [ROW 1960, 203]; BVerwGE 12, 220 [224]; ferner: Beschluß vom 13. März 1961 - BVerwG VIII CB 131.60 - Beschluß vom 26. Mai 1970 - BVerwG VIII B 141.67 - Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 62.68 -).
Was in den Verhandlungen des Bundestags und der Ausschüsse hierzu gesagt wurde, wurde in den Entscheidungen BVerwGE 9, 132 (133 f., 136 f., 140 f. [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59]) und BVerwGE 12, 220 (224 f.) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] näher ausgeführt; diese Materialien ergeben, daß die "politischen Gründe" des Gewahrsams keine unabdingbaren Voraussetzungen des Härteausgleichs sind und daß auch der "Gewahrsam" selbst nicht den Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 4 und 5 HHG zu entsprechen braucht.
Mit dem ausdrücklichen Ausschluß der Lagerunterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen befaßte sich der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 12, 220.
- BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
In diesem Zusammenhang ergibt sich ein weiterer Anhaltspunkt aus der folgenden Überlegung: Der Gesetzgeber hat seinen Hilfsmaßnahmen ein der kommunistischen Herrschaft eigentümliches Häftlingsschicksal zugrunde gelegt, das nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen (Bundesversorgungsgesetz, Heimkehrergesetz, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Unterhaltsbeihilfegesetz) erfaßt wird (BVerwGE 9, 132 [135]).Was in den Verhandlungen des Bundestags und der Ausschüsse hierzu gesagt wurde, wurde in den Entscheidungen BVerwGE 9, 132 (133 f., 136 f., 140 f. [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59]) und BVerwGE 12, 220 (224 f.) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] näher ausgeführt; diese Materialien ergeben, daß die "politischen Gründe" des Gewahrsams keine unabdingbaren Voraussetzungen des Härteausgleichs sind und daß auch der "Gewahrsam" selbst nicht den Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 4 und 5 HHG zu entsprechen braucht.
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64
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Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Die Ausführungen des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BVerwGE 23, 149 [158]) haben für die Auslegung jeder Härtevorschrift Bedeutung: "Wenn der Gesetzgeber eine Härtevorschrift einführt, so regelmäßig deshalb, weil er mit den Regelvorschriften zwar dem dem Gesetz zugrunde liegenden typischen Lebenssachverhalt gerecht werden kann, nicht aber dem atypischen.
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 623.56
Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung zugunsten Volksdeutschen aus der …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Dieser ist aus Sicherheitsgründen festgenommen worden; ob sein Festhaltegrund später gewechselt hat, ob insbesondere Arbeitseinsatzgründe für seine weitere Festhaltung maßgebend waren, ist für die rechtliche Beurteilung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz unerheblich (BVerwGE 8, 222 [225]). - BVerwG, 24.01.1962 - V C 27.60
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Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden, ein Festhalten auf engbegrenztem Raum im Sinne dieses Gesetzes könne nicht schon dann angenommen werden, wenn sich ein (unechter) Kriegsgefangener nach erfolgreicher Flucht verborgen halte, um sich seiner Wiederergreifung zu entziehen (Urteil vom 24. Januar 1962 - BVerwG V C 27.60 -, Beschluß vom 22. Februar 1963 - BVerwG V B 156.62 -, Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 149.62 -). - BVerwG, 08.05.1963 - V C 149.62
Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Entschädigungszahlungen - …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden, ein Festhalten auf engbegrenztem Raum im Sinne dieses Gesetzes könne nicht schon dann angenommen werden, wenn sich ein (unechter) Kriegsgefangener nach erfolgreicher Flucht verborgen halte, um sich seiner Wiederergreifung zu entziehen (Urteil vom 24. Januar 1962 - BVerwG V C 27.60 -, Beschluß vom 22. Februar 1963 - BVerwG V B 156.62 -, Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 149.62 -). - BVerwG, 22.02.1963 - V B 156.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden, ein Festhalten auf engbegrenztem Raum im Sinne dieses Gesetzes könne nicht schon dann angenommen werden, wenn sich ein (unechter) Kriegsgefangener nach erfolgreicher Flucht verborgen halte, um sich seiner Wiederergreifung zu entziehen (Urteil vom 24. Januar 1962 - BVerwG V C 27.60 -, Beschluß vom 22. Februar 1963 - BVerwG V B 156.62 -, Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 149.62 -). - BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 2.73
Verlängerung einer anrechenbaren ruhegaltfähigen Dienstzeit - Annahme eines …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat in seinem zu § 9 Abs. 2 Satz 4 BWGöD in Verbindung mit § 43 Abs. 3 BEG ergangenen Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 2.73 - angeschlossen. - BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BVerfGE 1, 299 [312]) ergibt: In den Entwürfen des Parlamentarischen Rats waren zunächst neben der Bundesregierung die einzelnen Bundesminister nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Bundesregierung angeführt (Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, neue Folge Band 1 S. 627, 630 f. zu den Art. 112 Abs. 2, 114, 114 a des damaligen Entwurfs;… in einer dieser Fassungen war nur vom "Bund" die Rede [a.a.O. S. 630]). - BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64
Eisenbahnkreuzungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72
Zu Art. 84 Abs. 2 GG hat es ausgeführt, durch ein mit Zustimmung des Bundesrats ergangenes Gesetz könne auch ein Bundesminister zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften ermächtigt werden (BVerfGE 26, 338 [396 f.]). - BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 140.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1970 - VIII B 141.67
- BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 369.59
- BVerwG, 13.03.1961 - VIII CB 131.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21
Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für …
Keiner Vertiefung bedarf daher die Frage, ob ein derartiges generelles Erfordernis des Einvernehmens mit einem einzelnen Bundesministerium (auch) als "abgeschwächte Form" der Einzelweisung von Art. 84 Abs. 5 GG gedeckt wäre, wie es eine ältere Rechtsprechung angenommen hat (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1973 - 8 C 141.72 - BVerwGE 42, 279 und vom 16. Mai 1983 - 1 C 56.79 - BVerwGE 67, 173 ; siehe aber BT-Drs. 15/420 S. 94, wonach Art. 84 Abs. 5 GG nur die Bundesregierung als Kollegium ermächtigt). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …
Da die atypischen Fälle, eben wegen ihrer, atypischen Ausgestaltung, nicht mit den abstrakten Merkmalen der Gesetzessprache erfaßt werden können, muß der Gesetzgeber neben den Regeltatbestand einen Ausnahmetatbestand setzen, der zwar in den einzelnen Merkmalen unbestimmt ist, jedoch bei einer sinngerechten Anwendung ein Ergebnis gestattet, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist" (vgl. auch BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] [90]; 42, 279 [290]; 45, 135 [138 f.]).
- BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93
Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation
Da die atypischen Fälle nicht stets mit abstrakten Merkmalen der Gesetzessprache erfaßt werden können, muß der Gesetzgeber neben dem Regeltatbestand einen Ausnahmetatbestand setzen, der zwar in den einzelnen Merkmalen unbestimmt ist, jedoch bei einer sachgerechten Anwendung zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149 ; Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG 8 C 141.72 - BVerwG 42, 279 ;… Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - a.a.O.). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …
Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).
- BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung - …
Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).
- BSG, 13.03.1985 - 9a RVh 1/84
Berufliche Diskriminierung - Politische Gewahrsam in der DDR - …
des Klägers - die Vorinstanzen zutreffend allein Schädigungen, die dem politischen Gewahrsam iS des S 1 Abs. 1 HHG zuzurechnen sind, als rechtserhebliche Ursachen anspruchsbegründender Gesundheitsstörungen in Betracht gezogen (BVerwGE 60, 343, 3ü8; vgl auch BVerwGE 42, 279, 28U ff, bes 291 ff).Durch diese Regelung und durch 5 12, worauf am Ende eingegangen wird, wollte der Gesetzgeber den ihm vertrauten Unzulänglichkeiten des HHG Rechnung tragen (BVerwGE 42, 279, 287).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76
Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …
Davon geht der Senat ständig aus (zuletzt BVerwGE 42, 279 [BVerwG 20.06.1973 - VIII C 141/72] [291]). - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76
Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …
Davon geht der Senat ständig aus (zuletzt BVerwGE 42, 279 [291]). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 114.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei vorzeitiger …
Da die atypischen Fälle, eben wegen ihrer atypischen Ausgestaltung, nicht mit den abstrakten Merkmalen der Gesetzessprache erfaßt werden können, muß der Gesetzgeber neben den Regeltatbestand einen Ausnahmetatbestand setzen, der zwar in den einzelnen Merkmalen unbestimmt ist, jedoch bei einer sinngerechten Anwendung ein Ergebnis gestattet, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist" (vgl. auch BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] [90]; 42, 279 [290]; 45, 135 [138 f.]). - BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 86.79
Wehrdienstbefreiung für Häftlinge - Heimkehrer - Stichtagsvoraussetzung
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73
Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach …
- BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76
Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge - …
- BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das …
- BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von …
- BVerwG, 28.07.1975 - 8 B 38.75
Anwendbarkeit des Häftlingshilfegesetzes (HHG)
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