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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,368
BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72 (https://dejure.org/1973,368)
BVerfG, Entscheidung vom 02.10.1973 - 1 BvL 7/72 (https://dejure.org/1973,368)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Oktober 1973 - 1 BvL 7/72 (https://dejure.org/1973,368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen Handlungen mit Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafbarkeit homosexueller Handlungen - Männern über 18 Jahre - Männern unter 18 Jahre - Vereinbarkeit mit dem GG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG-Entscheidung von 1973: Bestrafung homosexueller Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren verfassungsgemäß - Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen qualitativer Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Homosexualität ...

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 41
  • NJW 1973, 2195
  • MDR 1974, 24
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Soweit in der Vorlage zur Begründung der Verfassungswidrigkeit des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB als Vergleichssachverhalt die weibliche Homosexualität (Fehlen einer entsprechenden Strafbestimmung) herangezogen wird, hat das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 (BVerfGE 6, 389 [427]) die qualitative Unvergleichbarkeit der männlichen und der weiblichen Homosexualität gerade auch im Hinblick auf die Gefährdung Jugendlicher festgestellt.
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Auch bei einer an sich einheitlichen Strafnorm ist jedoch eine Begrenzung der Vorlagefrage auf den allein entscheidungserheblichen Teil möglich, wenn sich die Beschränkung nach eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen erreichen läßt (vgl. hierzu auch BVerfGE 7, 129 [138]; 13, 21 [26]; 13, 31 [36]; 15, 328 [330]; 19, 177 [180]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Auch bei einer an sich einheitlichen Strafnorm ist jedoch eine Begrenzung der Vorlagefrage auf den allein entscheidungserheblichen Teil möglich, wenn sich die Beschränkung nach eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen erreichen läßt (vgl. hierzu auch BVerfGE 7, 129 [138]; 13, 21 [26]; 13, 31 [36]; 15, 328 [330]; 19, 177 [180]).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Voraussetzung einer Beschränkung ist vielmehr, daß die zu prüfende Vorschrift oder die als Prüfungsmaßstab dienende Vorschrift nach ihrem Wortlaut und Sinngehalt zwischen verschiedenen Tatbeständen (beispielsweise zwischen verschiedenen Personenkreisen) unterscheidet (BVerfGE 17, 155 [163]).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht …

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Auch bei einer an sich einheitlichen Strafnorm ist jedoch eine Begrenzung der Vorlagefrage auf den allein entscheidungserheblichen Teil möglich, wenn sich die Beschränkung nach eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen erreichen läßt (vgl. hierzu auch BVerfGE 7, 129 [138]; 13, 21 [26]; 13, 31 [36]; 15, 328 [330]; 19, 177 [180]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Auch bei einer an sich einheitlichen Strafnorm ist jedoch eine Begrenzung der Vorlagefrage auf den allein entscheidungserheblichen Teil möglich, wenn sich die Beschränkung nach eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen erreichen läßt (vgl. hierzu auch BVerfGE 7, 129 [138]; 13, 21 [26]; 13, 31 [36]; 15, 328 [330]; 19, 177 [180]).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Auch bei einer an sich einheitlichen Strafnorm ist jedoch eine Begrenzung der Vorlagefrage auf den allein entscheidungserheblichen Teil möglich, wenn sich die Beschränkung nach eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen erreichen läßt (vgl. hierzu auch BVerfGE 7, 129 [138]; 13, 21 [26]; 13, 31 [36]; 15, 328 [330]; 19, 177 [180]).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 18/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 426 Abs. 2 AO

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
    Daher kann nach § 24 BVerfGG entschieden werden, ohne daß es einer abschließenden Klärung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 30, 103 [105] mit Nachweisen).
  • BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21

    Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …

    Rn. 111 3. Eine Ausweitung der Vorlagefrage auf § 2 Abs. 1 AsylbLG a.F. ist jedoch nur in dem Umfang notwendig, in dem die Anwendung der Vorschrift für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 36, 41 ; 66, 84 ).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Diese Präzisierung der Vorlagefrage ist möglich, da das genannte eindeutige Abgrenzungsmerkmal die Beschränkung ohne weiteres zuläßt (vgl. BVerfGE 36, 41 [44]; BVerfG, Beschluß vom 10. Januar 1984 - 1 BvL 5/83 - [Umdruck S. 10]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Eine Begrenzung von Vorlagen auf den allein entscheidungserheblichen Teil erscheint - wie das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat - auch dann geboten, wenn eine im Wortlaut generell gefaßte Norm sich auf eine von ihr nicht ausdrücklich genannte, aber von ihr mitumfaßte abgrenzbare Personengruppe bezieht (vgl. BVerfGE 36, 41 [44 m.w.N.]).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

    Damit werden verfassungslegitime Ziele verfolgt, da das Grundgesetz als wertgebundene Ordnung verstanden werden muß (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur BVerfGE 49, 24, 56; 39, 1; 36, 41, 65; 7, 198, 205).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …

    Die Vorlagebeschlüsse bedürfen allerdings der einschränkenden Auslegung (vgl. hierzu BVerfGE 3, 187 ; 24, 220 ; 36, 41 ; 56, 1 ).

    Eine solche Beschränkung ist zulässig, wenn die zu prüfende Vorschrift nach ihrem Wortlaut und Sinngehalt zwischen verschiedenen Tatbeständen, beispielsweise zwischen verschiedenen Personengruppen, unterscheidet (vgl. BVerfGE 36, 41 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81

    Beruf des Rechtsbeistandes

    Eine solche Begrenzung ist auch dann zulässig, wenn eine im Wortlaut generell gefaßte Norm sich auf einen von ihr nicht ausdrücklich genannten, aber von ihr mitumfaßten Personenkreis bezieht (vgl. BVerfGE 36, 41 [44] m.w.N.; 43, 291 [361]).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    § 48 StGB ist - wie schon der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 2. Oktober 1973 (BVerfGE 36, 41 [46]) zu dem damaligen § 17 StGB beiläufig angenommen hat - mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Da sich die Vorlagefrage auf den hier allein entscheidungserheblichen Tatbestand begrenzen läßt (vgl. BVerfGE 36, 41 [44]), ist die Verfassungsmäßigkeit des § 1582 Abs. 1 Satz 2 BGB nur insoweit zu prüfen, als er den Unterhaltsvorrang des geschiedenen Ehegatten selbst dann vorsieht, wenn der neue Ehegatte auch ein Kind betreut und der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den Mindestbedarf aller Unterhaltsberechtigten zu befriedigen.
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Grundsätzlich ist die verfassungsrechtliche Prüfung auf den entscheidungserheblichen Teil der zu prüfenden Normen zu beschränken (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 3, 187 [195 f.]; 24, 220 [224 f.]; 36, 41 [44]; 49, 260 [269]; 56, 1 [11]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Daher kann entschieden werden, ohne daß es einer abschließenden Klärung bedarf, ob die Vorlagen zulässig sind (BVerfGE 36, 41 [45]) m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols

  • LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14

    Steuerberaterhaftung: Vorhersehbarkeit der Neuregelung der steuerlichen …

  • BVerfG - 2 BvL 2/72 (anhängig)
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