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   OLG Hamm, 10.10.1977 - 15 W 362/77   

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https://dejure.org/1977,10219
OLG Hamm, 10.10.1977 - 15 W 362/77 (https://dejure.org/1977,10219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1977 - 15 W 362/77 (https://dejure.org/1977,10219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1977 - 15 W 362/77 (https://dejure.org/1977,10219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 224
  • DNotZ 1978, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 3/17

    ALDI-Nord

    Ob zum Beleg dessen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. v. 10.10.1977 - 15 W 362/77 -, juris) angeführt werden kann, in der hinsichtlich der Aussage, dass im Rahmen der Beschlussfassung des § 28 Abs. 1 BGB eine Bevollmächtigung einzelner Vorstandsmitglieder durch andere anerkannt werde, auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschl. v. 25.01.1906, KGJ 32 A 187) Bezug genommen wird, oder die Entscheidung im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig sei, weil sie nur die rechtsgeschäftliche Vertretung einer Stiftung nach außen betreffe, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Demgegenüber geht die herrschende Auffassung davon aus, dass zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit eines Stiftungs- oder Vereinsvorstands sich dessen Mitglieder zwar nicht durch Dritte (Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 28 Rn. 2; Schöpflin, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Band 1, 4. Aufl. 2019, § 28 Rn. 3), wohl aber durch andere Vorstandsmitglieder vertreten lassen können (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 1977 - 15 W 362/77 - OLGZ 1978, 26 ; Weitemeyer, in: MüKo-BGB, Bd. 1, 8. Aufl. 2018, § 86 Rn. 26; Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Buch 1, 2017, § 86 Rn. 61; Westermann, in: Erman, BGB, Bd. I, 15. Aufl. 2017, § 28 Rn. 1; Burgard, Gestaltungsfreiheit im Stiftungsrecht, 2006, S. 412; offen: KG, Beschluss vom 25. Januar 1906 - 1 Y 14/06 - KGJ 32 , A 187 ).
  • OLG Köln, 02.06.1986 - 2 Wx 11/86

    Eintragung des besonderen Vertreters gemäß § 30 BGB in das Vereinsregister

    Nach der insoweit einheitlichen veröffentlichen Rechtsprechung ist jedoch durch § 64 BGB über dessen bloßen Wortlaut hinaus auch die Eintragung des besonderen Vertreters eines Vereins vorgeschrieben (KG JFG 2, 280; OLG Hamm OLGZ 1978, 26; BayObLGZ 1981, 71 ff.).
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