Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.12.1994 - 11 U 63/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1995, 215
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06
Klingeltöne für Mobiltelefone
- OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14
Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf …
Zum anderen liegt eine besondere Form der mittelbaren Beeinträchtigung darin, dass die Darbietung der Verfügungskläger als Instrument im politischen Wahlkampf verwendet wurde (vgl. ähnlich OLG Frankfurt GRUR 1995, 215; LG München UFITA 1987, 342;… Schricker/Dietz/Peukert § 14 UrhG Rn. 28).Auch aus den Grundsätzen der Zweckübertragungsregel (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG ) folgt nichts anderes, denn selbst die Ausübung der der Verfügungsbeklagten umfassend übertragenen Verwertungsrechte und Nutzungsmöglichkeiten findet ihre Grenze im Persönlichkeitsrecht (OLG Frankfurt GRUR 1995, 215).
- OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf …
Auch aus den Grundsätzen der Zweckübertragungsregel (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG) folgt nichts anderes, denn selbst die Ausübung der der Verfügungsbeklagten umfassend übertragenen Verwertungsrechte und Nutzungsmöglichkeiten findet ihre Grenze im Künstlerpersönlichkeitsrecht (OLG Frankfurt GRUR 1995, 215). - OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton: …
Unter einer anderen Beeinträchtigung in diesem Sinne kommen auch Nutzungsformen in Betracht, durch das Werk indirekt betroffen ist, etwa wenn das Werk in einem die Rechte des Urhebers verletzenden Zusammenhang präsentiert wird ( s. dazu eingehend Schricker-Dietz, UrhR, 2.Aufl., § 14 Rn.23 und als Beispielsfall OLG Frankfurt GRUR 95, 215, 216 "Springtoifel" : Veröffentlichung von Musik auf einem Sampler mit Musikstücken aus der rechtradikalen Szene ). - LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als …
Unter einer anderen Beeinträchtigung in diesem Sinne kommen auch Nutzungsformen in Betracht, durch die das Werk indirekt betroffen ist, etwa wenn das Werk in einem die Rechte des Urhebers verletzenden Zusammenhang präsentiert wird (s. dazu eingehend Schriecker-Dietz, UrhR, 2. Aufl., § 14 Rn. 23 und als Beispielsfall OLG Frankfurt GRUR 1995, 215, 216 " Springtoifel ": Veröffentlichung von Musik auf einem Sampler mit Musikstücken aus der rechtsradikalen Szene).
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