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   AG Köln, 01.04.1996 - 206 C 85/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9633
AG Köln, 01.04.1996 - 206 C 85/95 (https://dejure.org/1996,9633)
AG Köln, Entscheidung vom 01.04.1996 - 206 C 85/95 (https://dejure.org/1996,9633)
AG Köln, Entscheidung vom 01. April 1996 - 206 C 85/95 (https://dejure.org/1996,9633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bade- und Duschanlage nicht nutzbar - 33% Minderung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage - Erhebliche Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1
    Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der einzigen Bade- oder Duschanlage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 03.08.2018 - 66 S 26/18

    Wohnraummiete: Gesamtschuldnerische Haftung des früheren Vermieters/Rechtsträgers

    Dies stellt angesichts dessen, dass in der Wohnung keine andere Duschmöglichkeit und kein zweites WC gegeben waren, eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.03.1988 - 29 S 84/87; AG Köln, Urteil vom 01.04.1996 - 206 C 85/95, zit. nach juris).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2023 - 15 O 182/22

    Nutzungsausfallschaden bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche

    Hierbei orientiert sich das Gericht an einer Entscheidung des AG Köln (AG Köln, 1. April 1996, 206 C 85/95, nach Börstinghaus Mietminderungstabelle, Teil 2. Entscheidungssammlung zur Mietminderung, beck-online).

    Dieses geht bei der Unbenutzbarkeit der einzigen in der Wohnung vorhandenen Bade- oder Duschanlage von einer ganz erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache dar, die zu einer Minderung der Miete um rund rechtfertigt (AG Köln Urt. v. 1.4.1996 - 206 C 85/95, BeckRS 2010, 8573, beck-online).

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