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   BVerfG, 24.02.1999 - 2 BvR 283/99   

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https://dejure.org/1999,18973
BVerfG, 24.02.1999 - 2 BvR 283/99 (https://dejure.org/1999,18973)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 2 BvR 283/99 (https://dejure.org/1999,18973)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 2 BvR 283/99 (https://dejure.org/1999,18973)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Auszüge)

    Vorgriffswirkung der Altfallregelung von 1999

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647

    Kein Verzicht auf Durchführung des Visumverfahrens

    Unabhängig davon, ob der Antragsteller überhaupt in den Genuss der vorgesehenen Regelungen kommen sollte, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.2.1999 - 2 BvR 283/99) von einer konkretisiert unmittelbar bevorstehenden Regelung ausgegangen werden.
  • VGH Bayern, 29.11.2022 - 10 CE 22.2469

    Kein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung im Hinblick auf

    Unabhängig davon betrifft die von Antragstellerseite angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.2.1999 - 2 BvR 283/99) ersichtlich nicht einen Fall wie den vorliegenden.
  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 9 E 22.2867

    Erfolgloses Eilverfahren eines Pakistaners auf Erteilung einer befristeten

    (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 2 BvR 283/99 - Seite 3).
  • VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung

    Unabhängig davon, ob der Antragsteller überhaupt in den Genuss der vorgesehenen Regelungen kommen sollte, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.2.1999 - 2 BvR 283/99) von einer konkretisiert unmittelbar bevorstehenden Regelung ausgegangen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 18 B 1260/22

    Rückpriorisierung der Aufenthaltsbeendigung von absehbar unter die gesetzlichen

    Die Richtigkeit der Ausführungen des Verwaltungsgerichts wird nicht durch den vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1999 (2 BvR 283/99) infrage gestellt.
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