Rechtsprechung
   AG Hamburg, 26.08.1999 - 47 C 178/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7533
AG Hamburg, 26.08.1999 - 47 C 178/99 (https://dejure.org/1999,7533)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.1999 - 47 C 178/99 (https://dejure.org/1999,7533)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 1999 - 47 C 178/99 (https://dejure.org/1999,7533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Schadensersatzpflicht bei gestohlenem Haustürschlüssel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schlüssel; Haustürschlüssel; Diebstahl; Sorgfalt; Verschulden; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Vermieters bei unverschuldetem Diebstahl des Hausschlüssels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Austausch des Haustürschlosses bei unverschuldetem Diebstahl der Haustürschlüssel - Mieter haftet nicht für Verlust der Haustürschlüssel

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Halle/Saale, 17.03.2009 - 93 C 4044/08

    Wohnraummietrecht - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselbeschädigung?

    In der Entscheidung des AG Hamburg vom 26. August 1999 (Az. 47 C 178/99, zitiert nach juris) ist - nach alter Rechtslage vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - ebenso wie im vorliegenden Fall entschieden worden, dass der Vermieter vom Mieter für den Schlüssel keinen Schadenersatz verlangen kann, wenn dem Mieter (dort: beim Verlust des Schlüssels) kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist.
  • AG Ahrensburg, 25.06.2010 - 47 C 1171/09

    Schlüsselaufbewahrung im Wertfach -> Keine Obhutspflichtverletzung

    Mangels Pflichtverletzung des Beklagten, können die Frage des Verschuldens (vgl. AG Köln Urteil vom 21.03.1990 — Az.: 118 C 553/88; AG Hamburg Urteil vom 26.08.1999 — Az.: 47 C 178/99 zit. nach Juris) sowie die Frage, ob eine Auswechselung aller Schlösser- erforderlich war, dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht