Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.08.1999 - 47 C 178/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Schadensersatzpflicht bei gestohlenem Haustürschlüssel
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schlüssel; Haustürschlüssel; Diebstahl; Sorgfalt; Verschulden; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch des Vermieters bei unverschuldetem Diebstahl des Hausschlüssels
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Austausch des Haustürschlosses bei unverschuldetem Diebstahl der Haustürschlüssel - Mieter haftet nicht für Verlust der Haustürschlüssel
Papierfundstellen
- NZM 2000, 618
Wird zitiert von ... (2)
- AG Halle/Saale, 17.03.2009 - 93 C 4044/08
Wohnraummietrecht - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselbeschädigung?
In der Entscheidung des AG Hamburg vom 26. August 1999 (Az. 47 C 178/99, zitiert nach juris) ist - nach alter Rechtslage vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - ebenso wie im vorliegenden Fall entschieden worden, dass der Vermieter vom Mieter für den Schlüssel keinen Schadenersatz verlangen kann, wenn dem Mieter (dort: beim Verlust des Schlüssels) kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist. - AG Ahrensburg, 25.06.2010 - 47 C 1171/09
Schlüsselaufbewahrung im Wertfach -> Keine Obhutspflichtverletzung
Mangels Pflichtverletzung des Beklagten, können die Frage des Verschuldens (vgl. AG Köln Urteil vom 21.03.1990 — Az.: 118 C 553/88; AG Hamburg Urteil vom 26.08.1999 — Az.: 47 C 178/99 zit. nach Juris) sowie die Frage, ob eine Auswechselung aller Schlösser- erforderlich war, dahinstehen.