Rechtsprechung
| FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 9068/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; EStG § 15 Abs. 2
Betreiben einer Tierheilpraxis als Liebhabereibetrieb - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkunftserzielungsabsicht: - Betreiben einer Tierheilpraxis als Liebhabereibetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreiben einer Tierheilpraxis als Liebhabereibetrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht; Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht wie jede innere Tatsache anhand äußerer Merkmale; Zu geringe Betriebsausgaben als Indiz für eine fehlende wirtschaftliche Betätigung; ...
Papierfundstellen
- EFG 2002, 274
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 9068/98
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766) ist die Gewinnerzielungsabsicht wie jede innere Tatsache anhand äußerer Merkmale zu beurteilen.Bei längeren Verlustperioden muß aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1)).
- BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit
Auszug aus FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 9068/98
Bei - aus betriebswirtschaftlicher Sicht - zu hohen Ausgaben kann sich allenfalls die Frage stellen, ob einzelne Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und deshalb nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG ganz oder teilweise vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (so auch BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663). - BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 9068/98
a) Im Streitfall spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Klägerin ihre Tierheilpraxis in der Absicht betrieben hat, Gewinne zu erzielen; denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
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