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   VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05   

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VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05 (https://dejure.org/2005,11970)
VK Münster, Entscheidung vom 20.04.2005 - VK 6/05 (https://dejure.org/2005,11970)
VK Münster, Entscheidung vom 20. April 2005 - VK 6/05 (https://dejure.org/2005,11970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Angebots; Zuständigkeit der Vergabekammer Münster; Anbieten eines von der Leistungsbeschreibung abweichenden Produkts; Änderungen an den Verdingungsunterlagen; Voraussetzungen für die Zulassung eines Nebenangebots

  • Bezirksregierung Münster PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 32/00

    Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Dabei kommt es nicht auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen oder technischen Auswirkungen an, sondern nach dem Wortlaut der o.g. Vorschriften führt jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen, und zwar auch eine Änderung in einem einzelnen Punkt, zwingend zum Ausschluss eines Angebots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00; Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00 zur inhaltsgleichen Bestimmung in der VOL/A).

    Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 85/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin mag zwar die Ausschreibung in der vorliegenden Form auf das als einziges derzeit marktgängige Produkt der Firma Polythan hinauslaufen, dies führt aber nicht zu einer wettbewerbsfeindlichen Verengung des Angebotsmarktes, die durch § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A verhindert werden soll (in diesem Sinne vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Vielmehr ist unabhängig vom Umfang und der Intensität der festgestellten ,,Abweichungen" eine Änderung der Verdingungsunterlagen gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004,Verg 47/04; Weyand, Ibr-Kommentar, § 25 Rd. 4446).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz lässt der Senat in ständiger Rechtsprechung aber in dem Fall zu, in welchem der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04).

  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.

    Die Kammer tendiert hier zu der Auffassung, die auch das BayObLG im Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02 vertreten hat.

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    05.09.2002, 1 Verg 2/02).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 85/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Dabei kommt es nicht auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen oder technischen Auswirkungen an, sondern nach dem Wortlaut der o.g. Vorschriften führt jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen, und zwar auch eine Änderung in einem einzelnen Punkt, zwingend zum Ausschluss eines Angebots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00; Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00 zur inhaltsgleichen Bestimmung in der VOL/A).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Denn das Gesetz sieht keine Wartefrist vor und es besteht auch nach dem Sinn und Zweck der Präklusionsregeln kein genereller Anlass dafür (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99).
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
  • BayObLG, 08.12.2004 - Verg 19/04

    Wertungsausschluss bei Produktangebot in Ausführung Messing verchromt statt

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Ein derartiges Angebot muss nach dem Beschluss des BayObLG vom 08.12.2004, Verg 19/04, auch schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.
  • VK Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - VK 14/04

    die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung

    Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
    Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004, VK 14/04).
  • VK Südbayern, 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-39-12/06

    Interesse am Auftrag ist weit auszulegen!

    Nach der Rechtsprechung der Vergabekammer Münster (Beschluss v. 20.04.2005, Az. VK 6/05) sei die Antragstellerin verpflichtet gewesen, sich das ausgeschriebene Produkt zu besorgen und in ihrem Angebot anzubieten.

    Der von der Vergabestelle zitierten Rechtsauffassung der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 20.04.2005, Az. VK 06/05) wird im vorliegenden Fall nicht beigetreten.

    Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).

    Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der Ast) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).

  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).

    Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der ASt) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).

  • VK Südbayern, 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08

    Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

    Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).

    Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der Antragstellerin) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 26/05

    Anforderungen an die Beschaffenheit der gewünschten Leistung

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 20. April 2005 (VK 6/05) wird zurückgewiesen.
  • VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09

    Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

    Der öffentliche Auftraggeber ist Herr seines Vergabeverfahrens und darf als Ausdruck der Privatautonomie grundsätzlich selbst entscheiden, was er in welcher Ausführungsart beschaffen will (erkennende Kammer, Beschluss vom 26.05.2009 ­ VK-SH 04/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 ­ Verg 26/05 und Beschluss vom 14.04.2005 ­ Verg 93/04; VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005 ­ VK 6/05).
  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    Nur ein solches Verständnis wird im übrigen auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00;VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - Verg 26/05
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 20. April 2005 (VK 6/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • VK Münster, 17.06.2005 - VK 12/05

    Was sind "technische Spezifikationen"?

    Wie bereits mit Beschluss der Kammer vom 20.04.2005, VK 6/05, ausgeführt, tendiert die Kammer ­trotz der gegenteiligen Ausführungen im Vordruck ,,Tariftreueerklärung"- zu der Auffassung, dass die Angebote im Zeitpunkt des Submissionstermins annahmefähig sein müssen.
  • VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05

    Anforderungen für Nebenangebote

    Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Hersteller und Händler leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, VII Verg 26/05).
  • VK Saarland, 31.01.2006 - 1 VK 05/05

    Vereinbarung von Index- oder Preisgleitklauseln im Angebotsanschreiben

    Nur ein solches Verständnis wird im Übrigen auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne Weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2001, Verg 32/00; VK Münster, Beschluss v. 20.04.2005, VK 6/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - VK-SH 6/11

    Bestehende Verträge i.S.v. § 101b GWB sind anzugreifen!

  • VK Saarland, 15.03.2006 - 3 VK 02/06

    Änderungen der Verdingungsunterlagen

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