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   BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05   

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https://dejure.org/2006,2268
BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05 (https://dejure.org/2006,2268)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 10 AZR 769/05 (https://dejure.org/2006,2268)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 (https://dejure.org/2006,2268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag für die Reinigung von Toilettenanlagen; Reinigung der Toilettenanlagen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens Düsseldorf als die Reinigung einer öffentlichen Bedürfnisanstalt; Begriff "Bedürfnisanstalt" als ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Reinigen von Toiletten

  • Judicialis

    RTV 2004 § 9 Ziff. 2.5; ; RTV 2000 § 9 Ziff. 2.5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Erschwerniszuschlag für Reinigung öffentlicher Toiletten - Flughafentoilette als Kunden- und Besuchertoilette

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tariflicher Erschwerniszuschlag bei Reinigung von Toilettenanlagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tariflicher Erschwerniszuschlag: Kein erhöhter Stundenlohn für besonders verschmutzte Toiletten - Reinigungskraft erhält keinen Erschwerniszuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    a) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "öffentliche Bedürfnisanstalt" nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

    Da der Begriff der Bedürfnisanstalt bereits den Begriff der Öffentlichkeit umfasst, bedeutet der Begriff der "öffentlichen Bedürfnisanstalten" in § 9 Ziff. 2.5 RTV 2004 insoweit nur eine Verstärkung des Begriffs der Bedürfnisanstalt (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - aaO).

    Dies trifft auf Toilettenanlagen in Verwaltungsgebäuden, Theatern, Kaufhäusern, Bädern, Krankenhäusern, Schulen und Turnhallen nicht zu (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4) und auch nicht auf Toilettenanlagen in Flughafengebäuden.

    Eine inhaltliche Änderung zu Gunsten der Toilettenreinigungsarbeiten ausführenden Arbeitnehmer war damit jedoch nicht verbunden (vgl. zur Ersetzung des Tarifbegriffes "öffentliche Bedürfnisanstalten" durch den Tarifbegriff "öffentliche Toilettenanlagen" BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

    Wenn die Tarifvertragsparteien einen Erschwerniszuschlag für das Reinigen von Toiletten, die von einer Vielzahl von Personen benutzt werden, hätten gewähren wollen, hätten sie den Zuschlag generell für das Reinigen von Toiletten vorgesehen und nicht auf die Reinigung öffentlicher Bedürfnisanstalten beschränkt (vgl. BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung ist bei der Auslegung eines Tarifbegriffes in erster Linie der Wortlaut maßgebend (st. Rspr. vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • LAG Düsseldorf, 21.10.2005 - 9 Sa 882/05

    Erschwerniszuschlag für Innenreinigungsarbeiten in öffentlichen

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2005 - 9 Sa 882/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99

    Wasserbauarbeiten - Entfernung von Ablagerungen in einem

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    a) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "öffentliche Bedürfnisanstalt" nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung ist bei der Auslegung eines Tarifbegriffes in erster Linie der Wortlaut maßgebend (st. Rspr. vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    a) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "öffentliche Bedürfnisanstalt" nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    Obschon es auf Grund des eindeutigen Tarifwortlautes auf die Tarifgeschichte nicht mehr ankommt (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308), könnte die Klägerin auch aus dieser nichts herleiten.
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung ist bei der Auslegung eines Tarifbegriffes in erster Linie der Wortlaut maßgebend (st. Rspr. vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12

    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher

    Das desweiteren zitierte Urteil des BAG vom 15. November 2006 (Az.: 10 AZR 769/05, juris) bezieht sich zum einen auf den nur bis zum 31. März 2004 geltenden und somit hier nicht einschlägigen RTV für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk vom 16. August 2000; es enthält im Übrigen nur die Feststellung, dass Kundentoiletten eines Flughafens keine "öffentlichen Toiletten" i.S.d. Erschwerniszuschläge vorsehenden Regelungen dieses Tarifvertrages sind, betrifft aber - entgegen der klägerischen Darstellung - nicht die Frage, ob dieser Tarifvertrag überhaupt auf die Reinigung von Kundentoiletten anwendbar war.
  • LAG München, 10.05.2007 - 3 TaBV 93/06

    Eingruppierungsmitbestimmung

    Anhaltspunkte für eine Einschränkung im Hinblick auf die Tarifsystematik, den Zweck der Tarifregelung oder die Tarifgeschichte (zu den Grundsätzen der Auslegung von Tarifverträgen z.B. BAG 15.11.2006 - 10 AZR 769/05; BAG 31.7.2002 - 10 AZR 578/01) sind nicht ersichtlich.
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06

    Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld

    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 -AP BGB § 611 Croupier Nr. 26; 15. November 2006 - 10 AZR 736/05 - und - 10 AZR 769/05 -).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
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