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LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 31 KR 71/07 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2007 - L 31 KR 71/07 (https://dejure.org/2007,23824)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behinderungsgerechtes Dreirad kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Schwerbehinderten mit einem Grad von 100 auf die Versorgung mit einem behindertengerechten Dreirad; Auslegung eines Dreirads als Bedarfsgegenstand des täglichen Lebens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.04.2006 - S 72 KR 3630/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 31 KR 71/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 31 KR 71/07
Zu diesen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit Anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens umfasst (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 m. w. Nachw.). - BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 31 KR 71/07
17 Zu dieser Fähigkeit, sich im Nahbereich der Wohnung bewegen zu können, zählt beispielsweise das Einkaufen, die Erledigung von Post- und Bankgeschäften sowie der Besuch von Apotheken, Ärzten und Therapeuten (Urteil des BSG vom 19. April 2007 - B 3 KR 9/06 R -, zitiert nach juris). - BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R
Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 31 KR 71/07
Ist die Fähigkeit durch eine Behinderung beeinträchtigt, so richtet sich die Notwendigkeit eines Hilfsmittels in erster Linie danach, ob durch dieses der Bewegungsradius in einem Umfang erweitert wird, den ein Gesunder üblicherweise noch zu Fuß erreicht (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 12).