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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 8 P 08.00263   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75764
VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 8 P 08.00263 (https://dejure.org/2008,75764)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.03.2008 - AN 8 P 08.00263 (https://dejure.org/2008,75764)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. März 2008 - AN 8 P 08.00263 (https://dejure.org/2008,75764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Informationsrecht der einzelnen Mitglieder des Personalrats im Innenverhältnis; Kein Recht und keine Befugnis des Vorsitzenden auf Ausschluss einzelner Mitglieder von Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 2.74

    Antrag auf Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung der nächsten …

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 8 P 08.00263
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.8.1975 VII P 2.74 [juris]) besteht kein Anspruch darauf, dass mit der Tagesordnung Abschriften aller dem Personalrat vorliegenden Unterlagen übersendet oder sonstige Informationen gegeben werden.
  • VG Ansbach, 10.04.2012 - AN 8 P 12.00345

    Ausschluss aus dem Personalrat; Untersagung der vorläufigen Amtsausübung; …

    Bereits mit Beschluss vom 25. März 2008 (AN 8 P 08.00263) habe das Verwaltungsgericht u.a. den Beteiligten zu 1 verpflichtet, Lesesperren auf Dokumenten im Ordner des Personalrats zu entfernen und in der Entscheidung festgestellt, dass allen Personalratsmitgliedern der Postverkehr in Papierform unzensiert zugänglich zu machen sei.

    Es wäre ihm jederzeit möglich gewesen, sich umfassend rechtlich beraten zu lassen oder vielleicht auf gerichtlichem Weg eine rechtliche Klärung herbeizuführen, zumal er bereits im früheren Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2008 (AN 8 P 08.00263 und AN 8 P 08.01810) sowie dem Jahre 2010 (AN 8 P 10.00735) auf seinen missbräuchlichen Umgang mit Daten hingewiesen worden ist.

  • VG Ansbach, 10.08.2011 - AN 8 PE 11.01502

    Vernichtung der Unterlagen und Löschung der Datensammlung durch den Vorsitzenden …

    Rn. 13 Bereits im rechtskräftigen Beschluss vom 25. März 2008 (AN 8 P 08.00263) hat das Gericht festgestellt, dass der Antragsteller in seiner damaligen Eigenschaft als Personalratsvorsitzender nicht unumschränkter Herrscher über die elektronisch gespeicherten Dokumente des Personalrats ist.
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