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   LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09   

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https://dejure.org/2010,14487
LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09 (https://dejure.org/2010,14487)
LG Coburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 11 O 690/09 (https://dejure.org/2010,14487)
LG Coburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 11 O 690/09 (https://dejure.org/2010,14487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Bedeutung des vom Kunden unterzeichneten Beratungsprotokolls für die Frage einer Falschberatung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten und Beratungspflichten i.R.d. Beratung wegen einer Fondsbeteiligung; Aufklärungspflicht hinsichtlich Rückvergütungen i.R. eines Beratungsvertrages über Fondsbeteiligungen

  • kunstadt.net

    Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Rückabwicklung einer Fondsanlage

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Die nicht ganz unbedarfte Anlegerin oder: Zur Frage der Rückabwicklung einer Fondsanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht ganz unbedarfte Anlegerin

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Protokoll über die Kundenberatung als Beweismittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von der Bank falsch beraten? (1) - Anlegerin will Erwerb einer Fondsbeteiligung rückgängig machen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Keine Rückabwicklung einer Fondsanlage bei vollständiger und richtiger Aufklärung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09
    Eine schuldhafte Verletzung der Offenbarungspflicht hat in einem vergleichbaren Fall bereits das OLG Dresden mit Urteil vom 24.7.2009, Az: 8 U 1240/08, Seite 10 ff., verneint.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nur dann vor, wenn, anders als hier, Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfliesen, so dass diese eine für den Kunden nichterkennbares besonderes Risiko hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. Urteil des GBH vom 27. Oktober 2009, Az: XI ZR 338/08, Seite 14 ff.).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH NJW 2001, 360) muss eine Bank, die vertraglich oder im Rahmen von vorvertraglichen Beziehungen dem Kunden gegenüber zur Aufklärung verpflichtet ist und die sich zur Erfüllung dieser Pflichten eines Prospektes bedient und sich diesen zu eigen macht, für dessen Richtigkeit einstehen, unabhängig davon, ob sie zu den Prospektverantwortlichen gehört.
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Coburg, 23.02.2010 - 11 O 690/09
    Tritt nämlich ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (vgl. BGHZ 100, 117, 118 ff.).
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