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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1831
BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09 (https://dejure.org/2010,1831)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 7 B 36.09 (https://dejure.org/2010,1831)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 7 B 36.09 (https://dejure.org/2010,1831)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO § 58
    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug; Aktenwidrigkeit

  • openjur.de

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug; Aktenwidrigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 58
    Aktenwidrigkeit; Bekanntgabe; Bestandskraft; Drittbezug; Drittbezug; Drittwirkung; Frist; Rechtsbehelfsbelehrung; Rechtsbehelfsbelehrung; Verwaltungsakt; Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Widerspruch; Widerspruchsfrist

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Bestandskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 VwGO, § 41 VwVfG
    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Bestandskraft

  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer in einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung auf einen potentiellen Drittbetroffenen; Beginn der Widerspruchsfrist für einen potentiellen Drittbetroffenen hinsichtlich eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 58.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 Abs. 2 S. 1
    Wirkung einer in einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung auf einen potentiellen Drittbetroffenen; Beginn der Widerspruchsfrist für einen potentiellen Drittbetroffenen hinsichtlich eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozessrecht - Reichweite der Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1686
  • AnwBl 2010, 164
  • DÖV 2010, 532
  • BauR 2010, 1738
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Rn. 13 Der ferner erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69) behandelt nur die hier nicht einschlägige Frage, ob eine für sich ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung statt dem Bescheid selbst einem Begleitschreiben beigefügt sein kann, mit dem der Bescheid versandt wird.

    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99

    Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Ob - wie der Kläger meint - die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556) insoweit genauere Vorgaben enthält, kann offen bleiben.

    Diese Entscheidung und mehr noch die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322) beziehen sich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in ihrer Formulierung einen Adressaten konkret anspricht und dadurch den Eindruck erweckt, dass andere potentiell ebenfalls widerspruchs- oder klagebefugte Personen von der Rechtsbehelfsbelehrung nicht betroffen sind.

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Dem Verwaltungsgericht ist in einem solchen Fall gleichfalls eine Sachentscheidung verwehrt (Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 49).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 14.08

    Rechtsbehelfsbelehrung, Adressat, Dritter, Unternehmen, verbundene Unternehmen, …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Rn. 11 a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 6 B 14.08 - (Buchholz 442.066 § 131 TKG Nr. 1) die abstrakten Rechtssätze aufgestellt, bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung könne eine Rechtsbehelfsbelehrung auch dann im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO partiell "unterblieben" sein, wenn der Dritte eine entsprechende Belehrung nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt nicht auf sich habe beziehen müssen.
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05

    Annahme einer konkreten Gefahr durch Hunde ohne Maulkorb oder Leine; Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, weil eine Kritik an der tatsächlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschlüsse vom 19. August 2009 - BVerwG 7 B 16.09 - juris; und vom 4. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 40.05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Diese Entscheidung und mehr noch die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (…Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322) beziehen sich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in ihrer Formulierung einen Adressaten konkret anspricht und dadurch den Eindruck erweckt, dass andere potentiell ebenfalls widerspruchs- oder klagebefugte Personen von der Rechtsbehelfsbelehrung nicht betroffen sind.
  • BVerwG, 19.08.2009 - 7 B 16.09

    Begründetheit einer Rüge der Aktenwidrigkeit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, weil eine Kritik an der tatsächlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschlüsse vom 19. August 2009 - BVerwG 7 B 16.09 - juris; und vom 4. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 40.05 - juris).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …

    In Fällen der Anfechtung eines Verwaltungsakts durch einen Dritten ist die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Hinblick auf die Rechtssphäre des Dritten zu beurteilen (vgl BVerwG, NJW 2010, 1686)..

    Rn. 24 Die im ursprünglichen Bescheid der Beklagten vom 5.7.2005 enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung ("Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Barmer Ersatzkasse, Berliner Platz 1, 67001 Ludwigshafen Widerspruch erhoben werden") ist - bezogen auf die Beigeladene zu 1. - inhaltlich unrichtig, da es gemäß § 78 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGG eines Vorverfahrens ua dann nicht bedarf, wenn ein Versicherungsträger klagen will (…vgl hierzu näher BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 4). Da die Rechtsbehelfsbelehrung inhaltlich unrichtig war, stellt sich vorliegend nicht das Problem, was bei einer an sich inhaltlich richtigen Rechtsbehelfsbelehrung zu gelten hat, die aufgrund ihrer adressatenbezogenen Formulierung von einem Dritten dahingehend missverstanden werden konnte, die Belehrung gelte für ihn nicht (vgl hierzu BVerwG Beschluss vom 7.7.2008 - DÖV 2008, 962; BVerwG Beschluss vom 11.3.2010 - NJW 2010, 1686).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 B 36.09 -, BauR 2010, 1738 = juris Rn. 15 f., und vom 7. Juli 2008 - 6 B 14.08 -, NVwZ 2009, 191 = juris Rn. 9.
  • VG Lüneburg, 26.03.2021 - 2 B 3/21

    Abwägung; Arbeitsplätze; atypische Sondersituation; Atypitik; Biotop; Gemeinwohl; …

    Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich dann nur auf einen konkreten Adressaten, nämlich nur auf den im Adressfeld genannten unmittelbaren Adressaten des Bescheids selbst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.3.2010 - 7 B 36.09 -, juris Rn. 16).
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