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Rechtsprechung
   AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,67348
AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09 (https://dejure.org/2010,67348)
AG Montabaur, Entscheidung vom 30.04.2010 - 18 C 158/09 (https://dejure.org/2010,67348)
AG Montabaur, Entscheidung vom 30. April 2010 - 18 C 158/09 (https://dejure.org/2010,67348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Nutzungsentschädigung für gewerblich genutztes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • minderwert.de (Kurzinformation)

    Minderwert für gewerblich genutztes Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Im Grundsatz ist nach Auffassung des Gerichts davon auszugehen, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Schadensberechnung berechtigt ist, Ersatz auf Grundlage der in einer markengebundenen Werkstatt anfallenden Reparaturkosten ersetzt zu verlangen (vgl. BGHZ 66, 239 ff; BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02).

    Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. BGHZ 115, 375, 378; 132, 373, 376), doch genügt im allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH NJW 2003, 2086).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Im Grundsatz ist nach Auffassung des Gerichts davon auszugehen, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Schadensberechnung berechtigt ist, Ersatz auf Grundlage der in einer markengebundenen Werkstatt anfallenden Reparaturkosten ersetzt zu verlangen (vgl. BGHZ 66, 239 ff; BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. BGHZ 115, 375, 378; 132, 373, 376), doch genügt im allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH NJW 2003, 2086).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. BGHZ 115, 375, 378; 132, 373, 376), doch genügt im allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH NJW 2003, 2086).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Dies begründet im Ergebnis einen ausgleichsfähigen kausalen Schaden (vgl. etwa BGHZ 27, 181, 182, 184 f.; 35, 396, 397 f.).
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Dies begründet im Ergebnis einen ausgleichsfähigen kausalen Schaden (vgl. etwa BGHZ 27, 181, 182, 184 f.; 35, 396, 397 f.).
  • AG Hamburg-Altona, 20.12.2007 - 316 C 299/07
    Auszug aus AG Montabaur, 30.04.2010 - 18 C 158/09
    Grundsätzlich ist der Geschädigte daher berechtigt, den fiktiven Rechnungsbetrag einer markengebundenen Werkstatt voll ersetzt zu verlangen, auch wenn dieser erheblich höher ist als der aus den Fachwerkstätten der Region ermittelte Durchschnittswert (…BGH, a.a.O.; AG Hamburg- Altona NZV 2009, 151, Palandt- Grüneberg § 249 Rn. 14).
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