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   OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08   

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https://dejure.org/2011,19343
OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08 (https://dejure.org/2011,19343)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 U 55/08 (https://dejure.org/2011,19343)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 U 55/08 (https://dejure.org/2011,19343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Erwerbs einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft oder Publikumsgesellschaft als entgeltlicher Vertrag; Bewertung einer Beitrittserklärung nach mündlichen Verhandlungen in der Küche eines Wohnhauses als Haustürgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1 S. 1
    Widerruf des Beitritts zu einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft; Verwirkung des Widerrufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06

    FRIZ II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Der BGH habe das Verfahren der gegen dieses Urteil eingelegten Revision (II ZR 292/06) ausgesetzt und die Vorlage der Sache an den EuGH beschlossen.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 31.3.2009 den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 5.5.2008, Az. II ZR 292/06 analog § 148 ZPO ausgesetzt.

    Diese Lehre soll entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern und ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und deswegen auch in Fällen anwendbar, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. "Haustürsituation" beitritt (BGH, Urteil vom 12.7.2010, II ZR 292/06, vgl. auch EuGH, Urteil vom 15.4.2010, C-215/08).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15.4.2010, Az. C-215/08 hat der Senat durch Beschluss vom 10.2.2011 das schriftliche Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO angeordnet.

    Diese Lehre soll entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern und ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und deswegen auch in Fällen anwendbar, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. "Haustürsituation" beitritt (BGH, Urteil vom 12.7.2010, II ZR 292/06, vgl. auch EuGH, Urteil vom 15.4.2010, C-215/08).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss unmissverständlich den Beginn der Widerrufsfrist kennzeichnen (BGH, Urteil vom 27.4.1994, VIII ZR 223/93, LS 1 und 2 - zitiert nach juris).

    Die Klägerin hätte jedenfalls in Kenntnis der Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des BGH vom 27.4.1994 (VIII ZR 223/93 - zitiert nach juris), eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nachholen können, so dass dadurch die Widerrufsfrist in Gang gesetzt worden wäre.

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Zu den Leistungen, mit deren vollständiger Erfüllung die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, gehören auch die mit der Beteiligung angestrebten wirtschaftlichen Vorteile, insbesondere die Auszahlung von Gewinnanteilen bzw. die steuerlich relevante Zuweisung von Verlusten (BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, LS 2 - zitiert nach juris).

    Der Ablauf einer erheblichen Zeit allein reicht nicht aus und es ist für die Frage der Verwirkung eines Widerrufsrechts auch unerheblich, aus welchen Motiven der Widerrufende den Widerruf erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 180, 182; NJW 1986, 1679, 1681).

  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 365/02

    Vereinbarung der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens durch einen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.2.2005, II ZR 365/02), der sich der Senat anschließt, kann zwar auch einer der Vertragspartner allein den Schiedsgutachtervertrag schließen, wenn dabei eindeutig klargestellt wird, dass es sich um ein für beide Seiten zu erstattendes Schiedsgutachten handelt.
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Der Beklagte ist durch das angefochtene Urteil beschwert, weil er die endgültige Klageabweisung erstrebt, die Klage jedoch mangels Fälligkeit der Forderung nur als derzeit unbegründet abgewiesen worden ist (BGH, Urteil vom 4.5.2000, VII ZR 53/99, Rn. 15 f. - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01

    Irreführende Aussagen in einem Werbeprospekt für eine Anlageform: Rückforderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Die Widerrufsfrist beginnt jedoch wegen § 187 Abs. 2 BGB erst mit dem auf den Tag der Aushändigung der Belehrung folgenden Tag (vgl. OLG Jena, Urteil vom 5.2.2003, 7 U 1305/01, LS 1 - zitiert nach juris).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Der Ablauf einer erheblichen Zeit allein reicht nicht aus und es ist für die Frage der Verwirkung eines Widerrufsrechts auch unerheblich, aus welchen Motiven der Widerrufende den Widerruf erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 180, 182; NJW 1986, 1679, 1681).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08
    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es auch dann, wenn der Widerruf erst nach neun Jahren erklärt wird, für die Annahme der Verwirkung des Widerrufsrechts am Umstandsmoment fehlt, wenn es eine große deutsche Geschäftsbank in Kenntnis der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung wegen fehlender Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist jederzeit in der Hand gehabt hätte, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand damit endgültig zu beenden (Urteil vom 25.10.2000, 9 U 59/00 LS 3 und Rn. 31 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2016 - 17 U 77/15

    Anforderungen an den Nachweis des Verzugsschadens bei der Rückabwicklung eines

    Die Beklagte hat es jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten -Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, [...] Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 6 U 55/08, [...] Rn. 62; Soergel/Pfeiffer, BGB , 13. Aufl., § 355 Rn. 60).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Das gilt auch für die vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 25.10.2000 (9 U 59/00 - Juris, Rz. 30 f.) sowie des OLG Brandenburg vom 14.04.2011 (6 U 55/08, Juris, Rz. 61 f.), in denen jeweils nicht ersichtlich war, dass sich der Vertragspartner der Bank in einer Weise verhalten hätte, die die Bank berechtigt darauf hätte vertrauen lassen dürfen, dass er sein noch bestehendes Widerrufsrecht künftig nicht mehr ausüben werde (OLG Brandenburg, a.a.O., Rz. 62; OLG Frankfurt, a.a.O., Rz. 31).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Auch hätte es die Beklagte jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten - Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, [...] Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 6 U 55/08, [...] Rn. 62; Soergel/Pfeiffer, BGB , 13. Aufl., § 355 Rn. 60).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 187/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Eindeutigkeit der Angabe der Dauer der

    Zum anderen hätte es die Beklagte jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten - Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, juris Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 6 U 55/08, juris Rn. 62; Soergel/Pfeiffer, BGB, 13. Aufl., § 355 Rn. 60).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2017 - 7 U 135/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die optische Gestaltung der

    Auch in diesen Fällen ist aber eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, allein der Zeitablauf zwischen vollständiger Abwicklung und Widerruf genügt auch hier für sich genommen - von Extremfällen abgesehen - noch nicht (zum Ganzen BGH, Urt. v. 12.07.2016, XI ZR 501/15, Rdnr. 40 <7 ½ Jahre zwischen Abwicklung und Widerruf>; Urt. v. 12.07.2016, XI ZR 564/15, Rdnr. 37; aus der vorangegangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Verwirkung annehmend etwa KG, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, juris-Rdnr. 6 f.; OLG Köln BKR 2012, 162, 163 f.; Urt. v. 11.12.2015, 13 U 123/14; OLG Düsseldorf BKR 2014, 287, 288 f.; OLG Frankfurt BKR 2015, 245, 246 f.; Urt. v. 11.11.2015, 19 U 40/15; Verwirkung auch nach Abwicklung ablehnend etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 14.04.2011, 6 U 55/08, juris-Rdnr. 62; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2014, 13 U 205/13, juris-Rdnr. 53; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.04.2015, 17 U 57/14 = BeckRS 2015, 09345 Rdnr. 31 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 1460, 1462; OLG Hamm NJW-RR 2016, 494/495).
  • LG Düsseldorf, 29.12.2015 - 10 O 432/14

    Feststellungsbegehren bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertragsverhältnisses

    Auch hätte es die Beklagte jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten - Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000, Az. 9 U 59/00; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 6 U 55/08).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2015 - 17 U 42/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der

    Schließlich wird vertreten, dass es die Beklagte jederzeit in der Hand gehabt habe, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten - Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, juris Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 6 U 55/08, juris Rn. 62; Soergel/Pfeiffer, BGB, 13. Aufl., § 355 Rn. 60).
  • LG Cottbus, 15.10.2015 - 2 O 153/14

    Umwandlung dreier Alt-Verbraucherdarlehensverträge in

    Die Beklagte ist auch nicht schutzwürdig, da sie die Möglichkeit der Nachbelehrung nicht genutzt hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 180, 182; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.04.2011, Az: 6 U 55/08; OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2016 - 14 U 105/15
    Auch hätte es die Beklagte jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten - Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25. Oktober 2000 - 9 U 59/00,WM 2002, 545- 549; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.August 2013 - 6 U 55/08, juris).
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