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   VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047   

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https://dejure.org/2011,27714
VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 (https://dejure.org/2011,27714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 (https://dejure.org/2011,27714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 4 CS 11.2047 (https://dejure.org/2011,27714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters; Aktivprozessführung ohne Gemeinderatsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Bürgermeisters zur Einberufung einer Sondersitzung des Stadtrats

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, Art. 38 Abs. 1, Art. 46 Abs. 2 GO, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5 VwGO
    Kommunalrecht: Rechtsbehelf gegen kommunalaufsichtliche Maßnahme | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Androhung der Ersatzvornahme; Einberufung Gemeinderat; Erster Bürgermeister; Rechtsbehelf Gemeinde; Zuständigkeit ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, Art. 38 Abs. 1, Art. 46 Abs. 2 GO, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5 VwGO
    Kommunalrecht: Rechtsbehelf gegen kommunalaufsichtliche Maßnahme | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Androhung der Ersatzvornahme; Einberufung Gemeinderat; Erster Bürgermeister; Rechtsbehelf Gemeinde; Zuständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 46 Abs. 2 S. 3
    Verpflichtung eines Bürgermeisters zur Einberufung einer Sondersitzung des Stadtrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.1927

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Organrecht des ersten Bürgermeisters; Ladung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047
    Wie auch sonst bei mehrpoligen Rechtsverhältnissen kann der Anfechtende im Hinblick auf den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes - auf den sich der erste Bürgermeister in dem von ihm persönlich angestrengten Verfahren (Az. 4 CS 11.1927) ausdrücklich beruft - nicht verlangen, dass er durch die einstweilige Festschreibung des status quo privilegiert wird (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 1 zu § 80).
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Wx 114/08

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeister in Bayern zur Abgabe einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047
    Das Verwaltungsgericht hat - was die Beschwerde nicht angreift - die Rechtsprechung zum bayerischen Kommunalrecht zugrundegelegt (BayVGH vom 16.2.2006 VGH n.F. 59, 14/20 m.w.N.; OLG München vom 4.2.2009 MDR 2009, 405 = FSt 2009 RdNr. 307 und vom 18.6.2010 Az. 34 Wx 065/10 und 34 Wx 65/10 ), wonach die in Art. 38 Abs. 1 GO niedergelegte Außenvertretungskompetenz des ersten Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhaltet; diese richtet sich nach Art. 37 GO.
  • OLG München, 18.06.2010 - 34 Wx 65/10

    Grundbucheintragung: Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047
    Das Verwaltungsgericht hat - was die Beschwerde nicht angreift - die Rechtsprechung zum bayerischen Kommunalrecht zugrundegelegt (BayVGH vom 16.2.2006 VGH n.F. 59, 14/20 m.w.N.; OLG München vom 4.2.2009 MDR 2009, 405 = FSt 2009 RdNr. 307 und vom 18.6.2010 Az. 34 Wx 065/10 und 34 Wx 65/10 ), wonach die in Art. 38 Abs. 1 GO niedergelegte Außenvertretungskompetenz des ersten Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhaltet; diese richtet sich nach Art. 37 GO.
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Da eine Organkompetenz des Bürgermeisters für die Abgabe der Erklärung daher nicht besteht, ist nach der ständigen Rechtsprechung der bayerischen Gerichte (vgl. VerfGH 25, 27/43; VGH BayVBl. 2012, 341; BayObLGZ 1997, 37/41; Senat vom 18.6.2010, 34 Wx 65/10, juris Rn. 7 f.; vom 18.5.2015, 34 Wx 116/15 = FamRZ 2015, 2186/2187) grundsätzlich ein Beschluss des Stadtrats nach Art. 29 GO erforderlich.
  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Es sei ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt: Beschluss vom 20.11.2011 - 4 CS 11.2047, BayVBl. 2012, 341), dass die in Art. 38 Abs. 1 GO niedergelegte Außenvertretungskompetenz des 1. Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhalte; diese richte sich nach Art. 37 GO.

    Rechtsbehelfe, die ohne Vertretungsmacht eingelegt worden seien, seien schwebend unwirksam (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2011, a.a.O.).

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 28. August 1989 - 7 B 192.88 davon aus, dass es für die Rechtswirksamkeit (prozessualer) Erklärungen auf das Vorliegen einer entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderats nur dann nicht ankommen soll, wenn das nach außen vertretungsberechtigte Kommunalorgan - wenn auch ohne Vertretungsmacht - gehandelt hat (a.A. die ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 20.11.2011 - 4 CS 11.2047, BayVBl 2012, 341).

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

    2 Z 154/52">BayObLGZ 1952, 271 und BayObLG, B.v. 15.1.1997 - 3Z BR 153/96 - BayVBl 1997, 286 = juris Rn. 14; zuletzt BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVBl 2012, 341; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 11.549 - BayVBl 2012, 177; OLG München, B.v. 28.1.2013 - 34 Wx 390/12 - juris Rn. 9 m.w.N.; anders z.B. in Baden-Württemberg, vgl. VGH BW, B.v. 11.5.1998 - 5 S 465/98 - NVwZ 1999, 442 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278

    Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Zwar ist die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels bei einer so kleinen Gemeinde wie der Antragsgegnerin nicht als laufende Angelegenheit anzusehen, für die der erste Bürgermeister nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO originär zuständig gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVBl 2012, 341 Rn. 8).
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Aufgrund der oben festgestellten Zuständigkeit des Stadtrats handelte dieser jedoch ohne Vertretungsmacht, die auch nicht über Art. 38 Abs. 1 GO, der nur das formelle Vertretungsrecht regelt, ersetzt werden kann (VG Augsburg, U.v. 22.11.2012 - Au 5 K 11.1754 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 11.549 - BayVBl 2012, 177 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVBl 2012, 341 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1754

    Drittanfechtungsklage einer Gemeinde gegen Vorbescheid; Außenbereich; Verfristung

    Die Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters ist somit durch die Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderates bzw. beschließenden Ausschusses nach Art. ..., Art. 30 Abs. 2 GO als Hauptorgan beschränkt (BayVGH vom 31.8.2011 BayVBl 2012, 177 f.; BayVGH vom 20.10.2011 BayVBl 2012, 341 f.; OLG München vom 18.6.2010 Az. 34 Wx 065/10, 34 Wx 65/10; juris).
  • VG Leipzig, 23.09.2014 - 6 K 335/12

    Anspruch einer Gemeinde auf Beendigung einer bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

    Soweit die Rechtsprechung zum bayrischen Kommunalrecht ( BayVGH, Beschl. v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVGH, Urt. v. 16.2.2006 - 4 N 05.779 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; [...]) davon abweichend die gesetzlich niedergelegte Außenvertretungskompetenz des Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhalten, sondern davon abhängig sein soll, ob der Bürgermeister ein Geschäft der laufenden Verwaltung oder eine ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragene Aufgabe wahrnimmt (vgl. hierzu: § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO), vermag dem das erkennende Gericht für das Sächsische Kommunalrecht nicht zu folgen.
  • VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.629

    Erschließungsbeitragsrecht; unwirksamer vertraglicher Vorausverzicht;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs steht die in Art. 38 Abs. 1 GO festgelegte Außenvertretungsbefugnis des Bürgermeisters unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Willensbildung durch das intern zuständige Organ (BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 11.549 - BayVBl 2012, 177; B.v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVBl 2012, 341; VG Augsburg, U.v. 22.11.2012 - Au 5 K 11.1754 - juris Rn. 42).
  • VG Weimar, 11.07.2012 - 3 K 1431/10

    Keine Klagebefugnis des Bürgermeisters, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde im

    Auf die Frage, ob der Bürgermeister der Klägerin vorliegend überhaupt zur Erhebung der Klage legitimiert war und ob eine mangelnde Legitimation der Zulässigkeit der Klage entgegenstünde (vgl. dazu BayVGH, Beschluss ebenfalls vom 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - Juris Rdnrn. 3, 7 und 8), braucht deshalb nicht eingegangen zu werden.
  • VG Leipzig, 23.09.2014 - 6 K 652/13

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme gegenüber einer

    Soweit die Rechtsprechung zum bayrischen Kommunalrecht ( BayVGH, Beschl. v. 20.10.2011 - 4 CS 11.2047 - BayVGH, Urt. v. 16.2.2006 - 4 N 05.779 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; ) davon abweichend die gesetzlich niedergelegte Außenvertretungskompetenz des Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhalten, sondern davon abhängig sein soll, ob der Bürgermeister ein Geschäft der laufenden Verwaltung oder eine ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragene Aufgabe wahrnimmt (vgl. hierzu: § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO ), vermag dem das erkennende Gericht für das sächsische Kommunalrecht nicht zu folgen.
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