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   LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49429
LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11 (https://dejure.org/2011,49429)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.07.2011 - 4 O 64/11 (https://dejure.org/2011,49429)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 4 O 64/11 (https://dejure.org/2011,49429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtsschutzversicherung - Deckungszusage für Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 174
    Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).

    Diese Vorteile kann der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch nehmen, der lediglich eine Teilklage auf Zahlung der rückständigen Renten erhebt (so das OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, 25 U 5645/09).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).
  • LG Augsburg, 10.06.1988 - 1 O 3377/87
    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
    Versicherungsschutz ist daher trotz der Ausschlussklausel zu bejahen, wenn das Schadensereignis bereits die versicherte Person betraf, da ein Missbrauch der Rechtsschutzversicherung fern liegt (LG Augsburg r + s 1988, 336).
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