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LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- versicherungsrechtsiegen.de
Rechtsschutzversicherung - Deckungszusage für Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 174
Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
- OLG Hamm, 23.11.2011 - 20 U 166/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt …
Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).Diese Vorteile kann der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch nehmen, der lediglich eine Teilklage auf Zahlung der rückständigen Renten erhebt (so das OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, 25 U 5645/09).
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09). - LG Augsburg, 10.06.1988 - 1 O 3377/87
Auszug aus LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
Versicherungsschutz ist daher trotz der Ausschlussklausel zu bejahen, wenn das Schadensereignis bereits die versicherte Person betraf, da ein Missbrauch der Rechtsschutzversicherung fern liegt (LG Augsburg r + s 1988, 336).