Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4995
BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09 (https://dejure.org/2011,4995)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2011 - 8 C 44.09 (https://dejure.org/2011,4995)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 8 C 44.09 (https://dejure.org/2011,4995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    TrinkwV § 2 Abs. 2, § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, §§ 4 bis 10, § 13 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5, Abs. 3; Richtlinie ... 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage; Gesundheitsschutz; Kleinanlage; Regenwasseranlage; Regenwassernutzungsanlage; Teilbefreiung; Trinkwasser; Trinkwasserqualität; Wäsche; Waschmaschine; Waschwasser; Wasserversorgungsanlage

  • openjur.de

    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage; Gesundheitsschutz; Kleinanlage; Regenwasseranlage; Regenwassernutzungsanlage; Teilbefreiung; Trinkwasser; Trinkwasserqualität; Wäsche; Waschmaschine; Waschwasser; Wasserversorgungsanlage.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TrinkwV § 2 Abs. 2, § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, §§ 4 bis 10
    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage; Gesundheitsschutz; Kleinanlage; Regenwasseranlage; Regenwassernutzungsanlage; Teilbefreiung; Trinkwasser; Trinkwasserqualität; Waschmaschine; Waschwasser; Wasserversorgungsanlage; Wäsche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 TrinkwV 2001, § 3 Nr 1 Buchst a TrinkwV 2001, § 3 Nr 2 TrinkwV 2001, § 4 ff TrinkwV 2001, § 4 TrinkwV 2001
    Zulässigkeit des häuslichen Wäschewaschens mit Brunnenwasser nach der Trinkwasserverordnung

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Nutzung einer im eigenen Haushalt zusätzlich zum Trinkwasseranschluss vorhandenen Eigenversorgungsanlage zum Wäschewaschen durch die Trinkwasserverordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Trinkwasser zum Wäschewaschen; Eigenversorgungsanlage; Hebeanlage; eigener Brunnen; Regenwassernutzung; keine Trinkwasserqualität für Waschmaschinenwasser

  • rewis.io

    Zulässigkeit des häuslichen Wäschewaschens mit Brunnenwasser nach der Trinkwasserverordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit des häuslichen Wäschewaschens mit Brunnenwasser nach der Trinkwasserverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TrinkwV § 2 Abs. 2; TrinkwV § 3 Nr. 2
    Verbot der Nutzung einer im eigenen Haushalt zusätzlich zum Trinkwasseranschluss vorhandenen Eigenversorgungsanlage zum Wäschewaschen durch die Trinkwasserverordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenes Wasser darf zum Wäschewaschen benutzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Teilbefreiung vom Anschlusszwang an Wasserversorgung zum Wäschewaschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wäschewaschen und der Trinkwasseranschluss

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Regenwasser zum Wäschewaschen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche Eigenversorgungsanlage zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt ist zulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche Eigenversorgungsanlage zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt ist zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inhalt und Umfang des Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Trinkwasserversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenversorgungsanlage zum Wäschewaschen ist nach Trinkwasserverordnung zulässig! (IMR 2012, 81)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 886
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 16.08

    Anschluss- und Benutzungszwang; Brunnen; Eigenversorgungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09
    Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist (wie Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08).

    Wie der Senat bereits mit Urteilen vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08 - (NVwZ 2010, 1157) und vom 25. Oktober 2010 - BVerwG 8 C 41.09 - (juris) entschieden hat, ergibt sich aus der Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs der Trinkwasserverordnung in § 2 Abs. 2 TrinkwV, dass das Wasser aus Eigenversorgungsanlagen, die zusätzlich zu einem bestehenden Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung im Haushalt genutzt werden, nicht den Qualitätsanforderungen an Trinkwasser nach §§ 4 bis 10 TrinkwV genügen muss.

    Eine ausdrückliche Bezugnahme setzt eine Erwähnung im Wortlaut der betreffenden Norm voraus (Urteile vom 31. März 2010 a.a.O. Rn. 21 und vom 25. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Vielmehr lässt die Trinkwasserverordnung die Nutzung des Wassers aus solchen Anlagen im Haushalt unabhängig von der Wasserqualität zu, solange die Eigenversorgungsanlage nur zusätzlich, nämlich neben einem Anschluss an eine Anlage zur Trinkwasserversorgung im Sinne des § 3 Nr. 2 TrinkwV, benutzt wird (Urteile vom 31. März 2010 a.a.O. Rn. 20 und vom 25. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 15).

    Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Regelung bestimmter Mindeststandards für die Trinkwasserversorgung, ohne unmittelbar Rechte und Pflichten der Bürger dieser Staaten zu begründen (Urteil vom 31. März 2010 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 25.10.2010 - 8 C 41.09

    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09
    Wie der Senat bereits mit Urteilen vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08 - (NVwZ 2010, 1157) und vom 25. Oktober 2010 - BVerwG 8 C 41.09 - (juris) entschieden hat, ergibt sich aus der Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs der Trinkwasserverordnung in § 2 Abs. 2 TrinkwV, dass das Wasser aus Eigenversorgungsanlagen, die zusätzlich zu einem bestehenden Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung im Haushalt genutzt werden, nicht den Qualitätsanforderungen an Trinkwasser nach §§ 4 bis 10 TrinkwV genügen muss.

    Eine ausdrückliche Bezugnahme setzt eine Erwähnung im Wortlaut der betreffenden Norm voraus (Urteile vom 31. März 2010 a.a.O. Rn. 21 und vom 25. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Vielmehr lässt die Trinkwasserverordnung die Nutzung des Wassers aus solchen Anlagen im Haushalt unabhängig von der Wasserqualität zu, solange die Eigenversorgungsanlage nur zusätzlich, nämlich neben einem Anschluss an eine Anlage zur Trinkwasserversorgung im Sinne des § 3 Nr. 2 TrinkwV, benutzt wird (Urteile vom 31. März 2010 a.a.O. Rn. 20 und vom 25. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09
    Denkgesetzwidrig sind nur aus Gründen der Logik schlechthin unmögliche Schlussfolgerungen (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09
    Denkgesetzwidrig sind nur aus Gründen der Logik schlechthin unmögliche Schlussfolgerungen (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 6.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Berufungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 und vom 24. Januar 2011 - BVerwG 8 C 44.09 - juris; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 - juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Es genügt auch nicht, dass die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung nach Auffassung des Rechtsmittelführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse zieht (Urteil vom 24. Januar 2011 - BVerwG 8 C 44.09 - NVwZ 2011, 886).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 20 CS 16.1930

    Anordnung zur Untersuchung der Trinkwasserqualität - Hausbrunnen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, U. v. 24.1.2011 - 8 C 44.09 - juris m. w. N.) ergibt sich aus der Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs der Trinkwasserverordnung in § 2 Abs. 2 TrinkwV, dass das Wasser aus Eigenversorgungsanlagen, die zusätzlich zu einem bestehenden Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung im Haushalt genutzt werden, nicht den Qualitätsanforderungen an Trinkwasser nach §§ 4 bis 10 TrinkwV genügen muss.
  • VG Wiesbaden, 08.02.2012 - 1 K 78/11

    Klage gegen Anordnung des Gesundheitsamts, als Trinkwasser genutztes Regenwasser

    Für Wasser aus im privaten Bereich eingesetzten Regenwassernutzungs- und vergleichbaren Anlagen würden nur dann die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung nicht gelten, wenn diese zusätzlich zu der normalen Wasserversorgung verwendet würden, d.h., wenn für alle Zwecke menschlichen Gebrauchs, die in § 3 Abs. 1 TrinkwV 2001 definiert sind, Wasser mit der durch die Verordnung geforderten Qualität zur Verfügung stehen würde (BVerwG, Urteile vom 31.03.2010 - 8 C 16/08 - und vom 24.01.2011 - 8 C 44/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht