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   OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11   

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https://dejure.org/2012,8842
OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11 (https://dejure.org/2012,8842)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2012 - 5 U 4557/11 (https://dejure.org/2012,8842)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 (https://dejure.org/2012,8842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • RA Kotz

    Haustürgeschäft - Verwirkung des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    aa) Dies scheidet nämlich regelmäßig und auch hier aus, wenn der Schuldner (hier: die Bank) davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, Urteil vom 15.09.1999 - I ZR 57/97, NJW 2000, 140, juris Rn. 24).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    b) Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Widerrufsbelehrung in der Tat gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG ("Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten") fehlerhaft ist, weil sie hinsichtlich des Fristbeginns zusätzliche, von der eigentlichen Belehrung ablenkende (BGH, Urteile vom 04.07.2002 - I ZR 81/00, BGHReport 2002, 1016 unter II 2 und I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, unter II 3) und nicht ausnahmsweise zulässige (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 23 ff; Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, BHGZ 172, 157, Rn. 13 ff) Informationen beinhaltet.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00

    Anforderungen an die Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    b) Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Widerrufsbelehrung in der Tat gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG ("Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten") fehlerhaft ist, weil sie hinsichtlich des Fristbeginns zusätzliche, von der eigentlichen Belehrung ablenkende (BGH, Urteile vom 04.07.2002 - I ZR 81/00, BGHReport 2002, 1016 unter II 2 und I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, unter II 3) und nicht ausnahmsweise zulässige (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 23 ff; Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, BHGZ 172, 157, Rn. 13 ff) Informationen beinhaltet.
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    b) Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Widerrufsbelehrung in der Tat gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG ("Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten") fehlerhaft ist, weil sie hinsichtlich des Fristbeginns zusätzliche, von der eigentlichen Belehrung ablenkende (BGH, Urteile vom 04.07.2002 - I ZR 81/00, BGHReport 2002, 1016 unter II 2 und I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, unter II 3) und nicht ausnahmsweise zulässige (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 23 ff; Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, BHGZ 172, 157, Rn. 13 ff) Informationen beinhaltet.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    b) Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Widerrufsbelehrung in der Tat gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG ("Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten") fehlerhaft ist, weil sie hinsichtlich des Fristbeginns zusätzliche, von der eigentlichen Belehrung ablenkende (BGH, Urteile vom 04.07.2002 - I ZR 81/00, BGHReport 2002, 1016 unter II 2 und I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, unter II 3) und nicht ausnahmsweise zulässige (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 23 ff; Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, BHGZ 172, 157, Rn. 13 ff) Informationen beinhaltet.
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01

    Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über

    Auszug aus OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4557/11
    b) Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Widerrufsbelehrung in der Tat gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG ("Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten") fehlerhaft ist, weil sie hinsichtlich des Fristbeginns zusätzliche, von der eigentlichen Belehrung ablenkende (BGH, Urteile vom 04.07.2002 - I ZR 81/00, BGHReport 2002, 1016 unter II 2 und I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, unter II 3) und nicht ausnahmsweise zulässige (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Rn. 23 ff; Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, BHGZ 172, 157, Rn. 13 ff) Informationen beinhaltet.
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2014 - 7 O 448/13
    Er scheidet nämlich regelmäßig aus, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (vgl. OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 - m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 203/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • LG Stuttgart, 29.06.2016 - 21 O 357/15
    Für die Verwirkung ist zudem erforderlich, dass der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das streitgegenständliche Recht nicht mehr geltend machen werde (OLG München, Urt. v. 27.3.2012, 5 U 4557/11 RdNr. 8).

    Woraus sie hätten Gegenteiliges folgern sollen, ist nicht ersichtlich (vgl. auch insoweit OLG München, Urt. v. 27.3.2012, 5 U 4557/11 RdNr. 11).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 172/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 173/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 162/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 187/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 207/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 193/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 184/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    b) Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt worden ist, die klagende Partei habe bei verständiger Lektüre der tatsächlich erteilten Belehrung davon ausgehen müssen, dass ihr (nach Fristablauf) ein Widerrufsrecht nicht mehr zustehe (OLG München, Urteil vom 27. März 2012 - 5 U 4557/11 -, juris), so trifft dies für sich zu, entkräftet aber im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung nicht zugleich das Argument, dass die tatsächlich erteilte Belehrung ersichtlich nicht zum Anlass für eine Widerrufserklärung genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 176/13
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 174/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 199/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 91/13

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in der

  • LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung,

  • LG Dortmund, 20.12.2013 - 3 O 35/13

    Beginn der Widerrufsfrist von Finanzierungsvertrag nur bei ordnungsgemäßer

  • LG Bochum, 24.05.2012 - 1 O 334/11

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wegen

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