Rechtsprechung
| LG München I, 28.05.2013 - 25 O 9554/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Nutzer einer Bewertungsplattform darf neben eigentlicher Leistung auch die Vergütungsmodelle bewerten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Die Benotung einer ärztlichen Behandlung darf mehr berücksichtigen als die reine ärztliche Leistung
- gaius.legal
Die Benotung einer ärztlichen Behandlung darf mehr berücksichtigen als die reine ärztliche Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Bewertungsportale: Was sich Ärzte gefallen lassen müssen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bewertung auf Ärztebewertungsportal muss sich nicht nur auf ärztliche Leistung beschränken
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Online-Arztbewertung - Patient darf mehr als ärztliche Leistung bewerten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zulässige Bewertung Ärzte auf Bewertungsportal
- anwalt.de (Kurzinformation)
Benotung auf Ärzteportal von Meinungsfreiheit gedeckt
- ecovis.com (Kurzinformation)
Arztbewertungsportale: mit schlechten Noten leben
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG München I, 28.05.2013 - 25 O 9554/13
Diese sind zwar in erster Linie Apellrechte des Bürgers gegen den Staat, entfalten aber auch mittelbare Druckwirkung und beeinflussen hierdurch auch die Werteordnung des Privatrechts (BGH NJW 2009, 2888). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus LG München I, 28.05.2013 - 25 O 9554/13
Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Meinungsäußerungen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene, die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 199).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".