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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2013 - 13 U 219/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53864
OLG Köln, 05.08.2013 - 13 U 219/12 (https://dejure.org/2013,53864)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2013 - 13 U 219/12 (https://dejure.org/2013,53864)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2013 - 13 U 219/12 (https://dejure.org/2013,53864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 07.09.2012 - 3 O 432/11

    Wirksamkeit des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung bei Nichtablauf der …

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2013 - 13 U 219/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.09.2012 (Az. 3 O 432/11) wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.09.2012 (Az. 3 O 432/11) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2013 - 13 U 219/12
    Im Übrigen erfolgte die Rückführung des Darlehens - anders als im Fall des Senatsurteils vom 25.01.2012 in der Sache 13 U 30/11 - im Streitfall nicht rund fünf Jahre vor Ausübung des Widerrufsrechts, sondern erst ca. 16 Monate nach Erklärung des Widerrufs im Anwaltsschreiben vom 28.04.2011.
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 3 O 367/15

    Rechtsfolgen einer fehlenden ausreichenden Belehrung über das Widerrufsrecht bei …

    Rn. 80 Nach Ansicht der Kammer begründet die Vertragsaufhebung und die damit verbundene Erfüllung aller wechselseitiger Pflichten zwar grundsätzlich ein Umstandsmoment (so auch OLG Köln, Beschlüsse vom 21.05.2014 und vom 05.08.2013, Az. 13 U 219/12).

    Es bedarf aber auch insoweit eines gewissen Zeitablaufes bis die Darlehensgeberin aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nicht mehr mit einem Widerruf und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung rechnen muss, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen darf (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, Az. 13 U 30/11; Beschluss vom 21.05.2013, Az. 13 U 219/12, Rn. 11, juris).

  • LG Bonn, 06.05.2016 - 17 O 187/15

    Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrags …

    Rn. 73 Nach Ansicht der Kammer begründet die Vertragsaufhebung und die damit verbundene Erfüllung aller wechselseitiger Pflichten zwar grundsätzlich ein Umstandsmoment (so auch OLG Köln, Beschl. v. 21.05.2014 u. v. 05.08.2013 - 13 U 219/12).

    Es bedarf aber auch insoweit eines gewissen Zeitablaufes bis die Darlehensgeberin aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nicht mehr mit einem Widerruf und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung rechnen muss, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen darf (…OLG Köln, Urt. v. 25.01.2012 - 13 U 30/11; Beschl. v. 21.05.2013 - 13 U 219/12 Tz. 11).

  • LG Bonn, 02.05.2016 - 17 O 412/15

    Darlehensvertrag, Widerrufsbelehrung, Vertragsaufhebung, Verzicht, …

    Rn. 93 Zwar kann die Vertragsaufhebung und die damit verbundene Erfüllung aller wechselseitigen Pflichten grundsätzlich ein Umstandsmoment darstellen (so auch OLG Köln, Beschlüsse vom 21.5.2014 und vom 5.8.2013, Az. 13 U 219/12).

    Rn. 94 Es bedarf aber insoweit eines gewissen Zeitablaufes bis die Darlehensgeberin aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nicht mehr mit einem Widerruf und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung rechnen muss, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen darf (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, Az. 13 U 30/11; Beschluss vom 21.5.2013, Az. 13 U 219/12 Rdnr. 11 juris).

  • LG Bonn, 19.05.2015 - 3 O 206/14

    Erstattung vermeintlich zu viel erbrachter Zahlungen nach erklärtem Widerruf …

    Wenn die Rückführung des Darlehens aber erst nach der Erklärung des Widerrufs erfolgt, im Zeitpunkt des Widerrufs das Darlehen also noch nicht vollständig zurückgezahlt war und damit die wechselseitigen Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, fehlt es bereits am Umstandsmoment; für eine Verwirkung ist unter diesen Umständen kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2014 und 05.08.2013, Az. 13 U 219/12, juris).
  • LG Bonn, 24.07.2015 - 3 O 277/14
    Da im Zeitpunkt des Widerrufs das Darlehen indes noch nicht vollständig zurückgezahlt war und damit die wechselseitigen Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, fehlt es bereits am Umstandsmoment; für eine Verwirkung ist unter diesen Umständen kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013, Az.13 U 219/12 Rn. 10, juris; Umkehrschluss zu OLG Köln…, Urteil vom 25.01.2012, Az. 13 U 30/11 Rn. 24, juris).
  • LG Köln, 24.11.2015 - 21 O 426/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerrufserklärung eines …

    Wenn das Darlehen aber im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht vollständig zurückgezahlt war und damit die Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, ist für eine Verwirkung regelmäßig kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 21.05.und 05.08.2013, Az. 13 U 219/12, zit. n. juris, Tz. 10).
  • LG Bonn, 29.12.2015 - 3 O 446/14

    Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete …

    Im Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts war das Darlehen aber noch nicht vollständig zurückgezahlt und damit die wechselseitigen Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt, so dass es bereits am Umstandsmoment fehlt; für eine Verwirkung ist unter diesen Umständen kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2014 und 05.08.2013, Az. 13 U 219/12, juris).
  • LG Köln, 21.07.2015 - 21 O 63/15

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf durch den Darlehensnehmer; …

    Wenn das Darlehen aber im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht vollständig zurückgezahlt war und damit die Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, ist für eine Verwirkung regelmäßig kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 21.05.und 05.08.2013, Az. 13 U 219/12, zit. n. juris, Tz. 10).
  • LG Köln, 09.08.2016 - 21 O 498/15
    Wenn das Darlehen aber im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht vollständig zurückgezahlt war und damit die Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, ist für eine Verwirkung regelmäßig kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 21.05.und 05.08.2013, Az. 13 U 219/12, zit. n. juris, Tz. 10).
  • LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 247/14

    Zahlungsbegehren des Darlehensnehmers gegen die Bank bzgl. des ihm durch die …

    Da im Zeitpunkt des Widerrufs die Darlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt waren und damit die wechselseitigen Vertragspflichten noch nicht endgültig erfüllt waren, fehlt es bereits am Umstandsmoment; für eine Verwirkung ist unter diesen Umständen kein Raum (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013, Az.13 U 219/12 Rn. 10, juris; Umkehrschluss zu OLG Köln…, Urteil vom 25.01.2012, Az. 13 U 30/11 Rn. 24, juris).
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