Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 23 W 56/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch den Widerruf des Darlehensnehmers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.07.2013 - 10 O 178/13
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 23 W 56/13
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 23 W 56/13 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages
Rn. 11 Dagegen stellte das OLG Frankfurt a.M. in seinen Entscheidungen vom 1.10.2013 (23 W 56/13) und vom 17.1.2014 (9 W 2/14) auf die noch offene Darlehensvaluta ab, da es - vergleichbar den Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines geschlossenen Vertrags - entscheidend auf den Wert der Leistung ankäme, von dem die klagende Partei freigestellt werden wolle. - OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 9 W 2/14
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages …
Insoweit hat das Landgericht zutreffend darauf abgestellt, dass die erhobene Klage einer Klage auf Feststellung vergleichbar ist, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unwirksam oder nichtig ist und es daher entscheidend auf den Wert der Leistung ankommt, von dem die klagende Partei freigestellt werden will (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.10.2013, 23 W 56/13), was hier in der vertraglichen Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensvaluta zu sehen ist. - LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 25 O 127/14 Allerdings stellt das Oberlandesgericht in der vorgelegten Entscheidung (Beschluss vom 01.10.2013 - 23 W 56/13, dort Seite 4) auf den Wert der Leistung ab, von der der Kläger freigestellt werden will.
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