Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- LAG Düsseldorf
09.04.2014
09.04.2014 - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk § 3
Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen; Auslegung Rahmentarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk; Arbeitszeit im arbeitsvertraglichen Sinne; Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne; Arbeitszeit im tarifvertraglichen Sinne - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen; Auslegung Rahmentarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk; Arbeitszeit im arbeitsvertraglichen Sinne; Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne; Arbeitszeit im tarifvertraglichen Sinne
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 27.08.2013 - 2 Ca 2633/13
- LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12
Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13
Die Tarifvertragsparteien können insoweit festlegen, dass dem Arbeitgeber die volle, nicht durch Wegezeiten geschmälerte Arbeitszeit zur Verfügung stehen soll (vgl. dazu bzgl. Fahrten vom Betrieb zu einer auswärtigen Arbeitsstelle: BAG, Urteil vom 12.12.2012, 5 AZR 355/12, zitiert nach juris). - BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13
Arbeitszeitrechtliche und vergütungsrechtliche Regelungen können daher zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2006, 6 AZR 341/06, zitiert nach juris). - BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
Aufhebungsvertrag - Tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung zur …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13
Rn. 49 Da jeder Tarifvertrag immanent unter dem Vorbehalt späterer Änderungen steht (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2008, 6 AZR 144/08, zitiert nach juris), können die Tarifvertragsparteien die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit auf Dauer oder befristet verringern oder erhöhen mit und ohne Folgen für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers.
- LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten
Die Tarifvertragsparteien können damit innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes frei festlegen, welche Zeiten nicht zur tarifvertraglichen Arbeitszeit gerechnet werden sollen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2014 - 7 Sa 1158/13 -, Rn. 44, juris; Ricken, Arbeit im Sinne des Arbeitszeitrechts, DB 2016, 1255; siehe auch Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)…, Urteil vom 03. März 2005 - 16 Sa 1371/04 -, Rn. 35, juris, wonach die Frage, ob es sich bei einer Tätigkeit um Arbeit im eigentlichen Sinne handelt, grundsätzlich der Definitionshoheit der Tarifvertragsparteien unterliegt).
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