Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Nr 1 AHB, § 5 Nr 1 AHB
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verformung der Kellerwände infolge Verfüllarbeiten nach Ablauf der versicherten Zeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baugrube zu früh verfüllt: Haftpflichtversicherung muss Deckungsschutz gewähren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadenereignis in der Betriebshaftpflichtversicherung nach "alten" AHB
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Einstandspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers eines Bauunternehmers; Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was ist ein Schadensereignis? (IBR 2014, 580)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.12.2013 - 9 O 206/13
- OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1086
- VersR 2014, 1450
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12
Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 22 1. Der Senat hat die auch hier zugrunde liegende Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die sich wegen des Fehlens des Satzes 3 wesentlich von denjenigen unterscheiden, über die der Bundesgerichtshofs im Urteil vom 26. März 2014 entschieden hat (VersR 2014, 625), dahin ausgelegt, dass es sich bei dem Schadensereignis um ein solches handeln müsse, das auf ein Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen und geeignet sein müsse, den geltend gemachten Anspruch auszulösen; der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde unter dem Schadensereignis ein Ereignis verstehen, dass die zeitlich spätere Schädigung herbeigeführt habe. - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Die Entstehungsgeschichte der ihm vorgelegten Versicherungsbedingungen pflegt dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht bekannt zu sein; von ihm kann daher auch nicht erwartet werden, dass er Überlegungen dazu anstellt, welcher Zweck mit einer bestimmten Umformulierung der Bedingungen verfolgt worden ist (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1996, 857, juris-Rn. 11). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 25 a) Aus der Nichtzulassungsentscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 110) zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 1231) kann die Beklagte eine ihr günstigere Beurteilung nicht herleiten.
- OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses"; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Diese Frage hat das Landgericht auf der Grundlage des Senatsurteils vom 1. Juli 2004 (NJW-RR 2004, 1331) zu Recht bejaht. - OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 110/01
Positive Vertragsverletzung des Vertrages durch falsche Angabe der Temperatur; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 25 a) Aus der Nichtzulassungsentscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 110) zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 1231) kann die Beklagte eine ihr günstigere Beurteilung nicht herleiten. - OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94
Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 26. Mai 1994 (VersR 1994, 1462) stützt das Beklagtenvorbringen schon deshalb nicht, weil sie eine mit anderen Bedingungen abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs betraf. - OLG Oldenburg, 15.09.1999 - 2 U 111/99
Anspruch des Betreibers einer chemischen Reinigung auf Versicherungsleistungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 26 b) Die von der Beklagten weiter herangezogene und durch Nichtannahme der Revision bestätigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 2001, 229) stützt den Standpunkt der Beklagten ebenfalls nicht. - OLG München, 08.04.2003 - 25 U 4991/02
Schaden nach Versicherungsende: Versicherungsschutz?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
In eine ähnliche Richtung geht die von der Beklagten ebenfalls herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJOZ 2003, 1698); bei dieser lag zugrunde, dass ein in versicherter Zeit hergestelltes und ausgeliefertes Fahrzeug ein Folgeereignis nach Ende des Versicherungsschutzes, nämlich einen Brand, ausgelöst hatte.
- OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 12 U 289/14
Betriebshaftpflichtversicherung: Zeitpunkt des Schadensereignisses bei einem …
Rn. 40 ee) Soweit die Parteien sich erstinstanzlich auf die Senatsentscheidung vom 01.07.2004 (12 U 117/04, NJW-RR 2004, 1331), welche der Senat mit Urteil vom 17.06.2014 ( 12 U 36/14 , VersR 2014, 1450 ) fortgesetzt hat, berufen haben, kommt es hierauf nicht an.Die den Entscheidungen zugrunde liegende Versicherungsklausel unterscheidet sich maßgeblich von der hier verwendeten, worauf der Senat auch hingewiesen hat ( VersR 2014, 1450 Rn. 22 ).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2018 - 4 U 10/18
Baustelle in Schottland: Versicherung muss für "breach of contract" einstehen!
Ein Ereignis ist noch nicht in einem intern gebliebenen Fehlverhalten zu sehen, sondern erst dann anzunehmen, wenn eine Handlung oder ein Unterlassen im Verhältnis zum Geschädigten die haftungsrechtlich maßgebende Ursache für die Schädigung und die Schädigungsfolgen setzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juni 2014 - 12 U 36/14 -, Rn. 22, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. April 2005 - 7 U 209/04 -, Rn. 25, juris; ).
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