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   OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14   

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https://dejure.org/2014,52254
OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14 (https://dejure.org/2014,52254)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 (https://dejure.org/2014,52254)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2014 - 13 W 50/14 (https://dejure.org/2014,52254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehen infolge des Widerrufs des Darlehensnehmers in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt wurde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehen infolge des Widerrufs des Darlehensnehmers in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt wurde

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kredit-Widerruf (Widerrufs-Joker): Streitwert/Gegenstandswert und Rechtsschutzversicherungen

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 3 O 408/13
  • OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14
    Allenfalls dann, wenn beide Parteien übereinstimmend einen bestimmten Betrag als Streitwert zugrunde legen, kann darin ein Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klageverfahrens gesehen werden, sofern dieser Wert nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. BGH MDR 12, 1429).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14
    Dabei ist es nach Auffassung des Senats unerheblich, dass über die Verpflichtung der Klägerin, die Nettodarlehensbeträge im Ergebnis an die Beklagte zurückzahlen zu müssen, letztlich kein Streit bestand (vgl. BGH NJW 97, 1787 - voller Wert der noch offenen Darlehensvaluta bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung durch die Bank, obwohl die Rückzahlungspflicht als solche nicht im Streit ist).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14
    Den Sicherheiten, deren Freigabe im Streitfall von der Klägerin nicht einmal verlangt wurde, kommt neben der den Streitwert bestimmenden offenen Darlehensvaluta keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urt. v. 19.03.2014 - 4 U 64/12).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Die Restdarlehensvaluta bei Einreichung der Klage (OLG Köln, Beschlüsse vom 18. November 2014 - 13 W 50/14, juris Rn. 5 f. und vom 25. März 2015 - 13 W 13/15, juris Rn. 6) bzw. Einlegung des Rechtsmittels bietet ebenfalls keine geeignete Basis für die Schätzung nach § 3 ZPO.
  • LG Köln, 17.12.2015 - 22 O 274/15

    Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen; Eindeutige Belehrung

    Für den Feststellungsantrag bei Darlehenswiderruf errechnet sich der Streitwert danach nach dem noch offenen Nettodarlehensbetrag abzüglich 20 % Feststellungsabschlag (gem. OLG Köln Beschluss vom 18.11.2014 13 W 50/14).
  • OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch der des Senats - ist Ausgangspunkt der Streitwertbemessung das im Klageantrag und in der Klagebegründung zum Ausdruck kommende Interesse und Ziel der Klagepartei (OLG Köln, Beschluss v. 18.11.2014, - 13 W 50/14 -, in juris Rn. 4).

    Unerheblich ist dabei, dass über die Verpflichtung der Klägerseite, die Nettodarlehensbeträge im Ergebnis an die Bank zurückzahlen zu müssen, letztlich kein Streit bestanden hat (OLG Köln, Beschluss v. 18.11.2014, - 13 W 50/14 -, in juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss v. 25.03.2015, - 13 W 13/15 - in juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.05.2015, - 8 W 288/15 - in juris Rn. 6 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Mit der Klage habe - der Entscheidung des OLG Köln vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 entsprechend - das Wesen des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses neu festgelegt werden sollen.

    c) Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich das Interesse des Klägers bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs gerichteten Klage wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages gerichteten Klage (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei juris) bemessen, so dass auch die Vertreter dieser Auffassung für die Streitwertbemessung an die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta anknüpfen (OLG Köln, Beschlüsse vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris und vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17.1.2014 - 9 W 2/14, bei Juris und vom 27.2.2015 - 19 W 60/14, bei Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15, bei Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 6).

    Betroffen sei daher das Vertragsverhältnis im Ganzen, das wiederum entscheidend durch die Höhe der offenen Darlehensvaluta bestimmt werde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, aaO Rn. 6; Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris Rn. 5).

  • OLG Koblenz, 28.05.2015 - 8 W 288/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Bei einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta (Anschluss: OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2014, 13 W 50/14).

    Gegen die Streitwertfestsetzung hat der Klägervertreter aus eigenem Recht Beschwerde eingelegt und beantragt, den Streitwert auf 754.000,00 EUR festzusetzen mit der Begründung, der positive Feststellungsantrag sei nicht auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Zahlungsverpflichtung gerichtet gewesen; vielmehr habe - der Entscheidung des OLG Köln vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 (Anlage KB 1) entsprechend - das Wesen des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses neu festgelegt werden sollen.

    In Übereinstimmung mit den dazu - soweit ersichtlich - veröffentlichten bzw. vom Kläger vorgelegten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 -, juris, Anlage KB 1; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2014 - 9 W 2/14, Anlage KB 2 m.w.N.; so offenbar auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2015 - I-16 U 72/14, Anlage KB 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05, juris) - zu denen sich der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts nicht verhält - geht der Senat davon aus, dass dies auch in Fällen der "Ausnutzung" fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gilt.

  • OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11. April 2005 - 17 W 21/05, juris) gerichteten Klage auch bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis gerichteten Klage das Interesse des Klägers grundsätzlich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta bemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 -, juris; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 9 W 2/14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2014 - 13 W 50/14 -, juris - dem folgend zuletzt auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 8 W 288/15 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Köln, 25.03.2015 - 13 W 13/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung von Darlehensverträgen

    Im Abhilfeverfahren hat das Landgericht die Streitwertfestsetzung mit Beschluss vom 14.1.2015 (GA 102) hinsichtlich der Berechnungsweise im wesentlichen aufrechterhalten und lediglich dahingehend abgeändert, dass von dem ursprünglichen, an der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta orientierten Summe mit Rücksicht auf die Entscheidung des Senats vom 18.11.2014 (13 W 50/14) ein 20%iger Feststellungsabschlag zu erfolgen habe.

    Der Senat hat - wie er in seinem Beschluss in der vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 18.11.2014 (13 W 50/14) im einzelnen ausgeführt und begründet hat - gegen eine an den wirtschaftlichen Folgen eines Widerrufs orientierte Streitwertfestsetzung zumindest in der von der Beklagten zugrunde gelegten Weise durchgreifende Bedenken.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines

    (Vgl. in gleichartigen oder ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 2006, 997; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06 - zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2015 - 8 W 552/15 -, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 353; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 -, Rdnr. 128, zitiert nach Juris; anders BGH, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, Rdnr. 4, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2015 - 13 W 13/15 -, zitiert nach Juris.).
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages

    In dieselbe Richtung ging schon das OLG Köln (Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14).
  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Für die Bestimmung des Werts der auf Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis gerichteten positiven Feststellungsklage sei der übliche Abschlag von 20% in Ansatz zu bringen (OLG Koblenz 8 W 288/15; OLG Köln, 13 W 50/14).
  • LG Essen, 03.12.2015 - 6 O 331/15

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung einer Bank

  • LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14

    Ausübung des Widerrufsrechts bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur

  • OLG Frankfurt, 07.10.2015 - 19 W 58/15

    Wertfestsetzung bei Streitigkeiten über Bestand von Darlehensverträgen

  • OLG Hamburg, 17.07.2015 - 6 W 25/15
  • LG Köln, 25.02.2016 - 15 O 278/15

    Rückgewährschuldverhältnis bzgl. Erklärung des Widerrufs von Darlehensverträgen

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