Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 27.11.2014 - 14 O 298/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.11.2014 - 14 O 298/13
- OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 182/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2014 - 14 O 298/13
Es fehlt jedenfalls am Umstandsmoment der Verwirkung, weil die Beklagte die Widerrufssituation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (vgl. BGHZ 201, 101 m.w.N.). - BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11
Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2014 - 14 O 298/13
bb) Die Beklagte kann sie insoweit auch nicht auf § 14 BGB-Info V in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung berufen, weil sie gegenüber dem Kläger für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dem Muster in der damaligen Fassung in jeder Hinsicht, d.h. sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung, vollständig entspricht (vgl. z.B. BGHZ 194, 150; Brandenburgisches OLG a.a.0.; jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2014 - 14 O 298/13
Durch den Hinweis, dass die Frist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, wird der Verbraucher nicht eindeutig über den Fristbeginn informiert, weil er dem Zusatz "frühestens" entnehmen kann, dass der Fristbeginn gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, ohne zu erfahren, um welche etwaigen Umstände es sich handelt (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az. 4 U 194/11 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des BGH).
- OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 182/14
Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. November 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 14 O 298/13 - wird zurückgewiesen.
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