Rechtsprechung
| KG, 27.01.2015 - 24 U 169/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 66 Abs 3 S 3 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG, § 68 Abs 3 GKG
Streitwertbeschluss des Oberlandesgerichts: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde; Gebührenfreiheit bei nicht statthafter Beschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des Oberlandesgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des Oberlandesgerichts
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 23.08.2012 - 5 W 466/12
Gebührenfreiheit einer nicht statthaften GKG - Beschwerde
Auszug aus KG, 27.01.2015 - 24 U 169/13
Die Gebührenfreiheit gilt auch für nicht statthafte Beschwerden (vgl. nur OLG Koblenz - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - MDR 2012, 1315 Rdn. 9f. - zitiert nach juris).
- OLG Bremen, 17.08.2018 - 1 U 6/18
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des …
Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht findet eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (so auch KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 24 U 169/13, juris Rn. 1; OLG Koblenz…, Beschluss vom 04.07.2013 - 3 U 940/12, juris Rn. 2).
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