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| OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 97/14 |
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14
Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren …
Über die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden (1 U 97/14). - OLG Karlsruhe, 30.03.2023 - 13 U 632/20
Zahlung einer Honorarforderung für die Erbringung ärztlicher Wahlleistungen; …
Zwar habe der BGH in seinem Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur ein ständiger ärztlicher Vertreter pro Wahlarzt zulässig sei und zur Begründung auf die §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 5 GOÄ verwiesen; es sei jedoch möglich, den Zuständigkeitsbereich des Wahlarztes so aufzuteilen, dass mehrere nachgeordnete Ärzte jeweils alleiniger ständiger ärztlicher Vertreter für einen Teil des Zuständigkeitsbereichs des Wahlarztes würden (so auch OLG Celle, Urteile vom 15.05.2015, 1 U 97/14 und 1 U 98/14; OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 18.01.2021, 13 U 389/19).
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