Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess des bekannten Wettermoderators Kachelmann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess des bekannten Wettermoderators Kachelmann
Sonstiges (2)
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Veröffentlichung privater Kommunikation
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Veröffentlichung privater Kommunikation
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 522/13
- OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der …
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Denn diese Äußerungen betreffen die Vertraulichkeitssphäre des Klägers sowie sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urt. v. 30.09.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534).Rn. 43 a. Die Vertraulichkeitssphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. BGH, Urt. v. 30.09.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534 m.w.N.).
Denn der Einzelne hat ein grundsätzliches Recht darauf, nicht den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein und selbst zu bestimmen, ob er Äußerungen z.B. nur einem Gesprächspartner, einem bestimmten Adressatenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (BVerfG, Beschl. v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, juris; BGH, Urt. v. 30.09.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534;… BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05, NJW-RR 2007, 619;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.6.2012 - 5 U 5/12, juris;… OLG Stuttgart, Urt. v. 10.11.2010 - 4 U 96/10, juris).
Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt werden, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116; BGH, Urt. v. 30.9.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534;… BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120).
- OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 5 U 5/12
Zur Wirksamkeit eines sog. E-Mail-"Disclaimers"; Schutz vor Veröffentlichung …
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Denn der Einzelne hat ein grundsätzliches Recht darauf, nicht den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein und selbst zu bestimmen, ob er Äußerungen z.B. nur einem Gesprächspartner, einem bestimmten Adressatenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (BVerfG, Beschl. v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, juris;… BGH, Urt. v. 30.09.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534;… BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05, NJW-RR 2007, 619; OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.6.2012 - 5 U 5/12, juris;… OLG Stuttgart, Urt. v. 10.11.2010 - 4 U 96/10, juris).Daraus ergeben sich jedoch keine Unterschiede in Bezug auf die vom Verfasser nicht gewollte und damit persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Veröffentlichung ihres Inhaltes (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.6.2012 - 5 U 5/12, juris).
Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.6.2012 - 5 U 5/12, juris).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Dabei verkennt der Senat nicht, dass es Medien selbst obliegt, nach publizistischen Kriterien über Gegenstand und Inhalt ihrer Berichterstattung sowie darüber zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (vgl. BGHZ 178, 213; BVerfGE 120, 180).Die Gewichtung des Informationsinteresses zum Zweck der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen obliegt im Fall eines Rechtsstreits jedoch den Gerichten (vgl. BGHZ 178, 213; BVerfGE 120, 180).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Dabei verkennt der Senat nicht, dass es Medien selbst obliegt, nach publizistischen Kriterien über Gegenstand und Inhalt ihrer Berichterstattung sowie darüber zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (vgl. BGHZ 178, 213; BVerfGE 120, 180).Die Gewichtung des Informationsinteresses zum Zweck der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen obliegt im Fall eines Rechtsstreits jedoch den Gerichten (vgl. BGHZ 178, 213; BVerfGE 120, 180).
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt werden, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116;… BGH, Urt. v. 30.9.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534; BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120).Andererseits muss sich die Presse jedoch stets der Gefahr bewusst bleiben, dass sie durch den Zugriff auf solche Informationen und deren Veröffentlichung Dritte zu Einbrüchen in die geschützte Eigensphäre anderer Personen ermuntern kann (BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120).
- KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Insbesondere hat sie selbst eine Verantwortung gegenüber der Person des Betroffenen, über dessen schützenswerte Belange sie sich nicht rücksichtslos hinwegsetzen darf (KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris).Rn. 60 (2) Soweit zu den Aufgaben der Medien auch die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten (vgl. KG Berlin, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris) gehört, muss der Kläger auch unter diesem Aspekt die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten nicht dulden.
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt werden, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116;… BGH, Urt. v. 30.9.2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534;… BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120). - BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Das Festhalten der Stimme auf einem Tonträger, durch das nicht nur die Äußerungen ihrem Inhalt nach, sondern in allen Einzelheiten auch des Ausdrucks fixiert und aus der Sphäre einer von der Flüchtigkeit des Worts geprägten Unterhaltung herausgehoben sowie für eine jederzeitige Reproduzierbarkeit in einem gänzlich anderen Kreis und einer anderen Situation objektiviert und konserviert werden, stelle eine derart intensive "Verdinglichung" der Persönlichkeit dar, dass über ihren Kopf hinweg nicht über derartige Aufzeichnungen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 34, 238, 246; BGHZ 27, 284, 286). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Rn. 60 (2) Soweit zu den Aufgaben der Medien auch die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten (…vgl. KG Berlin, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris) gehört, muss der Kläger auch unter diesem Aspekt die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten nicht dulden. - BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Das Festhalten der Stimme auf einem Tonträger, durch das nicht nur die Äußerungen ihrem Inhalt nach, sondern in allen Einzelheiten auch des Ausdrucks fixiert und aus der Sphäre einer von der Flüchtigkeit des Worts geprägten Unterhaltung herausgehoben sowie für eine jederzeitige Reproduzierbarkeit in einem gänzlich anderen Kreis und einer anderen Situation objektiviert und konserviert werden, stelle eine derart intensive "Verdinglichung" der Persönlichkeit dar, dass über ihren Kopf hinweg nicht über derartige Aufzeichnungen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 34, 238, 246; BGHZ 27, 284, 286). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: …
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …
- OLG Stuttgart, 10.11.2010 - 4 U 96/10
Veröffentlichung von E-Mails aus Mailinglisten
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 9.7.2014 (Az. 28 O 522/13, Anlage K 177) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 3.2.2015 (Az. 15 U 133/14) Bezug genommen.und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 9.7.2014 (Az. 28 O 522/13, Anlage K182) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 3.2.2015 (Az. 15 U 133/14) Bezug genommen.
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Rn. 146 (a) Wie der Senat in seinem rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 15 U 133/14 festgestellt hat, stellen die in diesem Beitrag enthaltenen Äußerungen. - LG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 O 328/17
Veröffentlichung einer privaten Facebooknachricht durch Til Schweiger
Die Veröffentlichung der an ihn persönlich gerichteten Nachricht der Klägerin durch den Beklagten betrifft die Vertraulichkeitssphäre der Klägerin und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 490/12; OLG Köln, Urteil vom 03.02.2015, Az. 15 U 133/14;… Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, Persönlichkeitsrechte, B.V. Rn. 523 ff).Die Vertraulichkeitssphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2014 - WTRP VI ZR 490/12; OLG Köln, Urteil vom 03.02.2015, Az. 15 U 133/14).
Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.6.2012 - 5 U 5/12; OLG Köln, Urteil vom 03.02.2015 - 15 U 133/14).
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Rn. 153 (a) Wie der Senat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 3.2.2015 (15 U 133/14) festgestellt hat, stellen die in diesem Beitrag enthaltenen Äußerungen:. - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
Rn. 251 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 9.7.2014 (Az. 28 O 522/13, Anlage K182) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 3.2.2015 (Az. 15 U 133/14) Bezug genommen. - LG Köln, 14.09.2022 - 28 O 446/21 Die Vertraulichkeitssphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. BGH, NJW 2015, 782 = GRUR 2015, 92; OLG Köln, NJOZ 2016, 245).
Rn. 27 Gemessen daran waren die konkreten Inhalte des Chatverlaufs zwar nicht nur "colorandi causa" zur Ausschmückung einer Berichterstattung von Belang und dienten so nur der Befriedigung der Neugier mancher Leserkreise an den privaten Belangen Prominenter (wie im Fall Senat v. 03.02.2015 - 15 U 133/14, NJOZ 2016, 245 Rn. 30) bzw. sollten allein vage und beispielhaft den Sprachstil Prominenter im vertraulichen Gespräch verdeutlichen (wie im Fall BGH v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, GRUR 1979, 418).
Rn. 28 (2) Mit dem Landgericht ist bei der Abwägung jedoch andererseits zu berücksichtigen, dass der Chat-Verlauf von der Kommunikationspartnerin des Verfügungsklägers in rechtswidriger Weise, nämlich ohne Einverständnis des Verfügungsklägers, publik gemacht worden ist, was im Grundsatz bei der Abwägung für den Verfügungskläger streitet (vgl. auch den Sachverhalt bei Senat v. 03.02.2015 - 15 U 133/14, NJOZ 2016, 245 Rn. 27).
Dies ändert jedoch andererseits nichts daran, dass die Gewichtung des Informationsinteresses im Rahmen der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen im Fall eines Rechtsstreits allein den Gerichten obliegt (Senat v. 03.02.2015 - 15 U 133/14, NJOZ 2016, 245 Rn. 30 für SMS-Veröffentlichung).
- OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Verdachtsberichterstattung, Abwägung der …
Somit kann die Veröffentlichung von Screenshots oder Bildern einer privaten Kommunikation via Messengerdienste oder soziale Netzwerke das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (…vgl. Terhaag/Schwarz: Influencer-Marketing, 1. Aufl., § 3, Rn. 16 m.w.N.;… Burkhardt/Peifer in Wenzel: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 5, Rn. 40;… Härting in: Internetrecht, 8. Aufl., B. Persönlichkeitsrechte, Rn. 54 ff.; OLG Köln, Urteil vom 03.02.2015 - 15 U 133/14, BeckRS 2015, 17867, Rn. 16; OLG Hamburg…, Beschluss vom 04.02.2013 - 7 W 5/13, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 29.06.2022 - 15 W 26/22
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines PKH-Gesuchs Schadensersatz …
Rn. 5 Soweit der Senat im vorzitierten Parallelverfahren weiter zugunsten des Antragstellers darauf abgestellt hat, dass der betreffende Chat-Verlauf von der Antragsgegnerin zu 1) in rechtswidriger Weise, nämlich ohne sein Einverständnis publik gemacht worden ist und dies im Grundsatz bei der Abwägung für ihn streitet (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 3.2.2015 - 15 U 133/14, NJOZ 2016, 245), vermag dies allein - ohne das zusätzliche Gewicht der wörtlichen Wiedergabe - eine Unzulässigkeit der Berichterstattung bzw. Weitergabe des Vorfalls nicht zu begründen. - LG Köln, 05.06.2026 - 28 O 181/26 Diese Rechte schützen das Interesse des Antragstellers als Kommunikationsteilnehmer daran, dass der Inhalt privater Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit gelangt (BGH NJW 2015, 782; OLG Köln NJOZ 2016, 245).
- LG Köln, 29.01.2025 - 28 O 9/25 Rn. 5 Die Vertraulichkeitssphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater Nachrichten nicht an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. BGH, NJW 2015, 782 = GRUR 2015, 92; OLG Köln, NJOZ 2016, 245).
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