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   LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15   

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https://dejure.org/2015,42047
LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15 (https://dejure.org/2015,42047)
LG Köln, Entscheidung vom 24.09.2015 - 24 O 153/15 (https://dejure.org/2015,42047)
LG Köln, Entscheidung vom 24. September 2015 - 24 O 153/15 (https://dejure.org/2015,42047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung i..R. des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Vornahme einer Willenserklärung oder Rechtshandlung vor Beginn des Versicherungschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass § 4 Abs. 2 ARB 2010 eine § 4 Abs. 3 lit. a) ARB 2010 verdrängende Regelung darstellt in dem Sinne, dass die Vorerstreckungsklausel nicht eingreifen könnte, wenn die entsprechende Willenserklärung oder Rechtshandlung ihrerseits bereits einen Rechtsschutzfall darstellt (für eine gleichrangige Anwendbarkeit auch OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008 - 8 U 30/08 -, zu recherchieren über juris).
  • OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91

    Beginn des Versicherungsfalls bei mehreren Rechtsverstößen

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
    Demnach kann auch unter diesem Gesichtspunkt offen bleiben, ob - wie die Beklagte auf die im Urteil des OLG Köln vom 13.07.1992 - 5 U 188/91 -, VersR 1993, 47 f wohl zutreffend ausführt - vorliegend von einem einheitlichen Rechtsschutzfall im Sinne des § 4 Abs. 2 ARB 2010 auszugehen ist, für den die dort genannte Jahresfrist nicht gilt.
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12

    Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des

    Auszug aus LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
    Jedenfalls für Aktivprozesse des Versicherungsnehmers ist, wie heute allgemein anerkannt, zur näheren Bestimmung des Rechtsschutzfalles darauf abzustellen, worin nach der Darlegung des Versicherungsnehmers der angebliche, zumindest mit einem Tatsachenkern darzustellende angebliche Rechtsverstoß der Gegenseite liegen soll, auf den der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegenüber dem Gegner stützt (vgl. Urteil des BGH vom 24.04.2013 - IV ZR 23/12 -, zu recherchieren über juris).
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 176/05
    Auszug aus LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
    Wenn der BGH in seinem Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 176/05 -, zustimmend zitiert von Wendt in RuS 2008, 223, davon ausgeht, dass bei Stellung des - aus Sicht des Versicherungsnehmers rechtmäßigen - Antrags bei einem Unfallversicherer eben diese Antragstellung eine Willenserklärung oder Rechtshandlung im Sinne der Vorerstreckungsklausel darstellt, der Streit vor dem Sozialgericht demnach mit Stellung des Rentenantrags vorprogrammiert sei, so muss dies doch auch für Fälle der vorliegenden Art gelten, in denen eine rechtswidrige Widerrufsbelehrung den Ausgangspunkt für den weiteren Streit bildet; denn gerade ein rechtswidriges Verhalten ist geeignet, einen späteren Rechtsstreit aufkommen zu lassen.
  • OLG Köln, 16.02.2016 - 9 U 159/15

    Eintrittspflicht einer privaten Rechtsschutzversicherung für eine gerichtliche

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.9.2015 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 153/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 24.09.2015 - 24 O 153/15 -abgewiesen.

  • AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15

    Erteilung einer Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren gegen eine

    Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zieht nicht zwangsläufig eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich und verwirklicht daher nicht die erste Stufe einer solchen Gefahr (a. A. LG Köln, Urt. v. 24.09.15, 24 O 153/15, Rn. 29 bei juris).
  • AG Köln, 06.01.2016 - 125 C 228/15

    Erteilung der Deckung in einem beabsichtigten Rechtsstreit; Vorvertraglichkeit

    Diese Erklärungen können von dem Streit um die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung nicht getrennt werden, ohne eine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs vorzunehmen (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 24. September 2015 - Geschäfts-Nr.: 24 O 153/15).
  • AG Köln, 27.11.2015 - 124 C 344/15

    Voraussetzungen für eine Festellung der Leistungspflicht einer

    Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zieht nicht zwangsläufig eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich und verwirklicht daher nicht die erste Stufe einer solchen Gefahr (a.A. LG Köln, Urt. v. 24.9.15, Az. 24 O 153/15).
  • LG Neuruppin, 12.06.2018 - 1 O 330/17

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses aufgrund

    Maßgeblich ist, ob die Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits die erste Stufe der Verwirklichung der Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung erreicht hat und den aus Sicht des Versicherungsnehmers maßgeblichen Pflichtverstoß gleichsam ausgelöst hat (LG Köln, Urteil v. 24.09.2015 - 24 O 153/15, BeckRS 2016, 01536).
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