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| LG Frankfurt/Main, 26.10.2015 - 2-27 O 173/15 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 2-27 O 173/15 (https://dejure.org/2015,48222)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- finanztip.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)
ING-DiBa wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
ING-DiBa wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)
ING-DiBa wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.10.2015 - 27 O 173/15
Die Verwendung des Wortes "frühestens" ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen, da der Beginn des Fristlaufs ggf. noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll, über die der Verbraucher jedoch im Unklaren gelassen wird (BGH Urteil vom 28.06.11 - XI ZR 349/10 Rz 34). - OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14
Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.10.2015 - 27 O 173/15
Hinsichtlich einer Verwirkung fehlt es nämlich bereits am Umstandsmoment, da ein solches nur anzunehmen ist, wenn die Beklagte bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten der Kläger entnehmen durfte, dass diese ihr Recht nicht mehr geltend machen werden, sich deshalb hierauf eingerichtet hat und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.15 - 17 U 202/14).
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