Rechtsprechung
| LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung der Umwandlung zweier Darlehensverträge in ein Rückgewährschuldverhältnis wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unter dem Gesichtspunkt eines unmissverständlichen Hinweises ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat, oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; vgl. auch zu § 7 VerbrKrG Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 18).Eine solche Verlängerung der dem Verbraucher nach dem Gesetz eingeräumten Widerrufsfrist begegnet indessen keinen Wirksamkeitsbedenken (vergleiche BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, zitiert nach juris).
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss den Verbraucher in die Lage versetzen, dieses zu verstehen und ausüben zu können (BGH Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11; BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07).Er muss durch eine eindeutige Beschreibung des fristauslösenden Ereignisses in die Lage versetzt werden, die für ihn maßgebliche Frist für den Widerruf mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen (BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07).
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Rn. 43 Der Streitwert wird auf 234.000,00 EUR festgesetzt, vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016, XI ZR 366/15.
- BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss den Verbraucher in die Lage versetzen, dieses zu verstehen und ausüben zu können (BGH Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11; BGH Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07). - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Hierzu gehört, dass der Verbraucher der Belehrung ohne weiteres entnehmen kann, wann für ihn die Widerrufsfrist beginnt (BGH Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat, oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; vgl. auch zu § 7 VerbrKrG Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 18).
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