Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Vereinbarung einer sog. unechten Abschnittsfinanzierung i.R.d. Widerrufsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
- OLG Düsseldorf, 24.03.2017 - 16 U 102/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Inhaltliche Änderungen bzw. den Verbraucher verwirrende Zusätze heben die Schutzwirkung hingegen auf (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00 m.w.N.).Nicht hierzu rechnen jedoch Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und die deshalb von ihr ablenken (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00 m.w.N.).
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Rn. 65 Das Gericht schließt sich hinsichtlich des Klageantrags zu 1. der Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15) an, wonach sich das für die Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO maßgebliche Interesse nach den vom Darlehensnehmer bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen richtet. - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH greift die Schutzwirkung grundsätzlich nur dann ein, wenn der Unternehmer bzw. Verwender ein Formular verwendet, dass sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung dem Muster vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 m.w.N.).
- BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12
Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Bei Abschluss einer Konditionsanpassung, bei der die Entscheidung für die Darlehensaufnahme bereits gefallen ist, befindet sich der Verbraucher aber nicht in einer vergleichbar schutzbedürftigen Entscheidungssituation (BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 6/12). - OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Dies gilt schon deswegen, weil die Parteien sich noch in einem laufenden Vertragsverhältnis mit entsprechenden Zahlungen der Darlehensnehmer befinden und insoweit der Kläger die für das Rückabwicklungsverhältnis maßgeblichen Posten nicht ohne weiteres beziffern kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015 - I-22 U 17/15). - BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Rn. 32 Die Wirksamkeit einer einzelnen Rechtshandlung kann als bloße Vorfrage regelmäßig nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2017 - 16 U 102/16
Rückabwicklungsschuldverhältnis für einen Darlehensvertrag
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Juni 2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 5 O 400/15 - wird zurückgewiesen.Rn. 8 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 14. Juni 2016, Az.: 5 O 400/15,.
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