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   LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15   

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https://dejure.org/2016,32882
LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15 (https://dejure.org/2016,32882)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2016 - 17 O 690/15 (https://dejure.org/2016,32882)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2016 - 17 O 690/15 (https://dejure.org/2016,32882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wikipedia muss Fotos löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auch Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder sind urheberrechtlich geschützt

  • heise.de (Pressebericht, 12.10.2016)

    Bildrechte: Wikipedianer unterliegt gegen Museum

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Repro-Fotos auf Wikipedia - Museum gewinnt Urheberrechtsstreit um ins Internet gestellte Bilder von Kunstwerken

  • taz.de (Pressemeldung, 12.10.2016)

    Gemälde-Fotos auf Wikipedia: Keine Uploads von van Gogh

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wikipedia muss Fotos löschen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ich Fotos von Kunstwerken machen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Recht am Bild der eigenen Sache

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Entscheidungsanmerkung)

    Recht am eigenen Boden: Hausrecht des Museums erweitert Urheberrecht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Wegweisende Entscheidung zu Fragen der Museumsfotografie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 576
  • K&R 2017, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH wird der Eigentümer durch die Verwertung von Fotografien seines Grundstücks, die ohne seine Genehmigung innerhalb des Grundstücks aufgenommen wurden, in seinem Eigentum beeinträchtigt und kann nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, die Verwertung solcher Fotografien zu unterlassen (BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 12- Preußische Gärten und Parkanlagen II mwN.).

    Damit gehört zum Zuweisungsgehalt des Grundstückseigentums auch das Recht des Grundstückseigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf, die das Betreten oder Benutzen des Grundstücks eröffnet (BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 8- Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 14 = NJW 2013, 1809- Preußische Gärten und Parkanlagen II; BGH, GRUR 1975, 500 = NJW 1975, 778- Schloß Tegel).

    Der BGH hat sich in seiner Entscheidung "Preußische Gärten und Parkanlagen II" (BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 14 = NJW 2013, 1809- Preußische Gärten und Parkanlagen II) ausführlich mit der Kritik an seiner Rechtsprechung, insbesondere der Annahme eines Eingriffs in den Zuweisungsgehalt des Eigentümers im Falle wirtschaftlicher Verwertung von Fotografien des Eigentums, auseinandergesetzt und der Gegenauffassung erneut eine Absage erteilt.

    Der Eingriff etwa in das Persönlichkeitsrecht durch ein rechtswidrig erlangtes Foto könnte nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Fotograf an dem rechtswidrig erlangten Foto ein Urheberrecht hat, auf Grund dessen er Dritte an der ungenehmigten Verwertung hindern könnte (so ausdrücklich BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 16- Preußische Gärten und Parkanlagen II).

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Für einen Lichtbildschutz nach § 72 UrhG ist kein eigenschöpferisches Schaffen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG erforderlich; es genügt vielmehr ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, das in der Regel bei allen einfachen Fotografien gegeben ist (vgl. GRUR 1993, 34- Bedienungsanweisung; BGH GRUR 1990, 669, 673- Bibelreproduktion).

    Der Lichtbildschutz erfordert in Abgrenzung zur bloßen Vervielfältigung von Lichtbildern nach § 16 UrhG, dass das Lichtbild als solches originär, d.h. als Urbild, geschaffen worden ist (BGH, GRUR 1990, 669, 673- Bibelreproduktion).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den von der Beklagtenseite zitierten Entscheidungen des BGH, die sich nicht mit dem urheberrechtliehen Schutz von originär angefertigten Fotografien befassten, sondern mit rein mechanischen Vervielfältigungen (vgl. BGH, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion).

    Hintergrund dieser Ausweitung des Lichtbildschutzes war die Erwägung, dass eine Abgrenzung zwischen Lichtbildern mit Werkcharakter und solchen ohne eigenschöpferischen Einschlag unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet (BT-Drucks. IV/270, 89; BGH, GRUR 1990, 669, 673- Bibelreproduktion, wobei der BGH darüber hinaus ein Mindestmaß an geistiger Schöpfung verlangt, um Fälle reiner Lichtbildkopien vom Anwendungsbereich des § 72 UrhG auszuschließen).

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Damit gehört zum Zuweisungsgehalt des Grundstückseigentums auch das Recht des Grundstückseigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf, die das Betreten oder Benutzen des Grundstücks eröffnet (BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 8- Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 14 = NJW 2013, 1809- Preußische Gärten und Parkanlagen II; BGH, GRUR 1975, 500 = NJW 1975, 778- Schloß Tegel).

    Allein aufgrund des Umstands, dass die Museumsräume wie auch die ausgestellten Objekte für den Publikumsverkehr geöffnet waren, konnte der Beklagte nicht auch davon ausgehen, im Rahmen dessen angefertigte Lichtbilder unter einer freien Lizenz auf Wikipedia Commons veröffentlichen zu dürfen und damit einer kommerziellen Verwertung zuzuführen (BGH, NJW 1975, 778, beck-online - Schloß Tegel).

    ( ... ) Dies gelte insbesondere aufgrund der verbreiteten Übung, in Museen, Schlössern, zoologischen Gärten usw. dem Fotografieren, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, Schranken zu setzen (vgl. umfassend BGH, NJW 1975, 778 - Schloß Tegel; vgl. dazu auch Wanckel, Foto- und Bildrecht, 3. Auflage 2009, S. 51).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13

    Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Diese Rechtsprechung des BGH, die zur Frage der Eigentumsverletzung bei Verwertung von Fotografien eines Grundstücks ergangen ist und deren Erstreckung auf die ungenehmigte Anfertigung von Fotografien gemeinfreier beweglicher Objekte bislang offen gelassen wurde (BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9- Preußische Kunstwerke; ebenfalls offenlassend BGH, NJW 1966, 542 [543]- Apfel-Madonna), lässt sich auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen.

    Damit gehört zum Zuweisungsgehalt des Grundstückseigentums auch das Recht des Grundstückseigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf, die das Betreten oder Benutzen des Grundstücks eröffnet (BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 8- Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 2013, 623 Rn. 14 = NJW 2013, 1809- Preußische Gärten und Parkanlagen II; BGH, GRUR 1975, 500 = NJW 1975, 778- Schloß Tegel).

    Denn die von der Erlaubnis nicht gedeckten Fotografien sind in diesem Fall unter Verletzung der dem Eigentümer zustehenden Befugnis entstanden, andere vom Zugang zur Sache oder von deren Anblick auszuschließen und ihnen damit die Möglichkeit der Ablichtung und deren Verwertung abzuschneiden oder zumindest zu erschweren (vgl. BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9 - Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 1966, 503 - Apfel-Madonna; BGH, GRUR 1990, 390 = NJW 1989, 2251 [2252]- Friesenhaus).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Diese Rechtsprechung des BGH, die zur Frage der Eigentumsverletzung bei Verwertung von Fotografien eines Grundstücks ergangen ist und deren Erstreckung auf die ungenehmigte Anfertigung von Fotografien gemeinfreier beweglicher Objekte bislang offen gelassen wurde (BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9- Preußische Kunstwerke; ebenfalls offenlassend BGH, NJW 1966, 542 [543]- Apfel-Madonna), lässt sich auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen.

    Denn die von der Erlaubnis nicht gedeckten Fotografien sind in diesem Fall unter Verletzung der dem Eigentümer zustehenden Befugnis entstanden, andere vom Zugang zur Sache oder von deren Anblick auszuschließen und ihnen damit die Möglichkeit der Ablichtung und deren Verwertung abzuschneiden oder zumindest zu erschweren (vgl. BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9 - Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 1966, 503 - Apfel-Madonna; BGH, GRUR 1990, 390 = NJW 1989, 2251 [2252]- Friesenhaus).

  • LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15

    Reproduktionsfotografie - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Vorgaben fällt unter den Schutz des § 72 UrhG auch die sog. Gegenstandsfotografie und Reproduktonsfotografie, also der Versuch der originalgetreuen Abbildung des abfotografierten Objekts (so auch LG Berlin, GRUR-RR 2016, 318).

    b) Der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG ist in Fällen der originalgetreuen Reproduktionsfotografie auch nicht teleologisch zu reduzieren (ebenso LG Berlin, GRUR-RR 2016, 318).

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 46/95

    Herstellergarantie - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01

    "Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 20 U 115/95

    Beuys-Fotografien

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Die weitergehende Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. September 2016 (17 O 690/15) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 183/22
    Aus der verbreiteten Übung, unter anderem in Museen, Schlössern und zoologischen Gärten dem Fotografieren zu gewerblichen Zwecken Schranken zu setzen, musste auch im Streitfall für den Fotografen ersichtlich sein, dass er zu der beanstandeten gewerblichen Auswertung der Aufnahmen einer ausdrücklichen Genehmigung der Klägerin bedurfte (vgl. BGH, Urt. v. 20.9.1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778; LG Köln, Urt. v. 18.10.2017 - 28 O 108/17, juris Rn. 33; LG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2016 - 17 O 690/15, juris Rn. 69 ff.; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017 Rn. 82).
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 20/22
    Aus der verbreiteten Übung, unter anderem in Museen, Schlössern und zoologischen Gärten dem Fotografieren zu gewerblichen Zwecken Schranken zu setzen, musste auch im Streitfall für den Fotografen ersichtlich sein, dass er zu der beanstandeten gewerblichen Auswertung der Aufnahmen einer ausdrücklichen Genehmigung der Klägerin bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 778 f.; LG F., Urteil vom 18. Oktober 2017 - 28 O 108/17, juris Rn. 33; LG Stuttgart, Urteil vom 27. September 2016 - 17 O 690/15, juris Rn. 69 ff.; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017 Rn. 82).
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