Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - I-6 W 45/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Berücksichtigung einer bestellten Grundschuld bei der Streitwertbemessung
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Berücksichtigung einer bestellten Grundschuld bei der Streitwertbemessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 01.06.2016 - 4 O 81/15
- OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - I-6 W 45/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
Rn. 8 1. Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 ff.).Für diese Sichtweise gibt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15) nichts her.
- OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
Weder der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 noch die Ausgangsentscheidung des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 (6 U 41/15) lassen erkennen, dass die dortigen Darlehensverträge dinglich gesichert waren. - OLG München, 06.06.2016 - 5 U 4741/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
Zur Stützung ihrer Rechtsauffassung haben sie sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 06.06.2016 (5 U 4741/15) und Koblenz vom 31.03.2016 (8 W 143/16) bezogen. - OLG Koblenz, 31.03.2016 - 8 W 143/16
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
Zur Stützung ihrer Rechtsauffassung haben sie sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 06.06.2016 (5 U 4741/15) und Koblenz vom 31.03.2016 (8 W 143/16) bezogen.
- OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18
Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages
Daraus, dass der dinglichen Sicherheit für den widerrufenden Darlehensnehmer ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommt und er im Falle wirksamen Widerrufs Rückgewähr der gestellten Sicherheiten verlangen kann, lässt sich nicht herleiten, dass dem Nennwert einer Grundschuld selbst dann bei der Wertfestsetzung Bedeutung zukäme, wenn die diesbezügliche Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2016, 12 W 9/16; Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9). - OLG Köln, 19.10.2016 - 12 W 9/16 Rn. 6 Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln zur Nichtberücksichtigung nicht streitgegenständlicher Grundschulden bei der Wertbemessung an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16, ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9).
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