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   VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900   

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https://dejure.org/2016,37673
VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900 (https://dejure.org/2016,37673)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.09.2016 - W 1 K 14.900 (https://dejure.org/2016,37673)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. September 2016 - W 1 K 14.900 (https://dejure.org/2016,37673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    CT-gesteuerte Facetteninfiltration ist keine medizinisch notwendige Behandlungsmethode

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Weitere Voraussetzung der Beihilfefähigkeit ist, dass die wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 18.6.1998 - 2 C 24/97 - juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08

    Möglichkeit der Gewährung einer Beihilfe für die Panchakarma-Therapie;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Wissenschaftlich allgemein anerkannt ist eine Therapieform dann, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (st. Rspr., z. B. BVerwG, B. v. 15.7.2008 - 2 B 44.08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.10.2001 - 16 DC 99.2212
    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Amtsärztliche Stellungnahmen haben deshalb gegenüber privatärztlichen Attesten grundsätzlich einen höheren Beweiswert (vgl. BVerwG, B. v. 15.9.1999 - 1 DB 40/98 - juris; BayVGH, B. v. 16.3.2005 - 3 ZB 03.2284 - juris; B. v. 8.10.2001 - BayVBl 2002, 340).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 2 B 58.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Abgesehen davon, dass es sich dabei um eine rechtliche Einschätzung, nicht jedoch um ein fachliches Gutachten handelt, sind privatärztliche Stellungnahmen ohnehin grundsätzlich nicht geeignet, das Ergebnis einer amtsärztlichen Stellungnahme zu entkräften (BayVGH, B. v. 11.7.2006 - 14 B 04.1060 - juris; BVerwG, B. v. 10.10.2006 - 2 B 58/06 - juris), da es sich bei Letzteren um gutachterliche Äußerungen von Amtsträgern handelt, die durch die beamtenrechtlichen Bestimmungen in besonderer Weise zur Neutralität und Objektivität verpflichtet sind und als Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen die für die Abgabe derartiger fachlicher Äußerungen in entsprechenden Verwaltungsverfahren erforderliche Sachkenntnis besitzen.
  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Amtsärztliche Stellungnahmen haben deshalb gegenüber privatärztlichen Attesten grundsätzlich einen höheren Beweiswert (vgl. BVerwG, B. v. 15.9.1999 - 1 DB 40/98 - juris; BayVGH, B. v. 16.3.2005 - 3 ZB 03.2284 - juris; B. v. 8.10.2001 - BayVBl 2002, 340).
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 14 B 04.1060
    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Abgesehen davon, dass es sich dabei um eine rechtliche Einschätzung, nicht jedoch um ein fachliches Gutachten handelt, sind privatärztliche Stellungnahmen ohnehin grundsätzlich nicht geeignet, das Ergebnis einer amtsärztlichen Stellungnahme zu entkräften (BayVGH, B. v. 11.7.2006 - 14 B 04.1060 - juris; BVerwG, B. v. 10.10.2006 - 2 B 58/06 - juris), da es sich bei Letzteren um gutachterliche Äußerungen von Amtsträgern handelt, die durch die beamtenrechtlichen Bestimmungen in besonderer Weise zur Neutralität und Objektivität verpflichtet sind und als Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen die für die Abgabe derartiger fachlicher Äußerungen in entsprechenden Verwaltungsverfahren erforderliche Sachkenntnis besitzen.
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982

    Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Weitere Voraussetzung der Beihilfefähigkeit ist, dass die wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 18.6.1998 - 2 C 24/97 - juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Maßgeblich ist im vorliegenden Falle die bis zum 30. September 2014 gültige Fassung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 11. März 2011, da in Beihilfestreitigkeiten hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abzustellen ist (st. Rspr., z. B. BVerwG, U. v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris Rn. 8; U. v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 9, jeweils m. w. N.), im vorliegenden Falle mithin auf die Rechnung vom 2. Mai 2014.
  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658

    Beihilfe; medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine Linsenimplantation

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Den ärztlichen Leitlinien zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung einer bestimmten Behandlungsmethode kommt damit die Funktion einer fachlichen Orientierungshilfe zu (vgl. BayVGH, B. v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 3 ZB 03.2284
    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
    Amtsärztliche Stellungnahmen haben deshalb gegenüber privatärztlichen Attesten grundsätzlich einen höheren Beweiswert (vgl. BVerwG, B. v. 15.9.1999 - 1 DB 40/98 - juris; BayVGH, B. v. 16.3.2005 - 3 ZB 03.2284 - juris; B. v. 8.10.2001 - BayVBl 2002, 340).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 7.14

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

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